Sitzung: 04.12.2019 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1509/2019
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Industriegebiet
Hamern“ umfasst, wird die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes
„Industriegebiet Hamern“ beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst Teile der
Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 39, Flurstücke 6-9, 195, 196
und 234- 236. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
·
nach
Nordosten durch die Raiffeisenstraße (Flurstück 248)
·
im
Südwesten durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 40)
·
im
Südwesten durch die Fläche des Regenrückhaltebeckens (Flurstück 5)
·
im
Nordwesten durch die südöstliche Grenze des Weges (Gemarkung
Biller-beck-Kirchspiel, Flur 40, Flurstück 161).
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die
Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
Frau Besecke erläutert den Sachverhalt.
Herr Walbaum regt an, im Zuge des Neubaus den Fußweg zu ertüchtigen.
Es könne geprüft werden, so Frau Besecke, ob dies im Rahmen einer anderen Ausbaumaßnahme vor dem Endausbau möglich ist.
Die Ausschussmitglieder schließen sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fassen folgenden
Stimmabgabe: einstimmig