Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Industriegebiet Hamern“ umfasst, wird die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ beschlossen.

Der Änderungsbereich umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 39, Flurstücke 6-9, 195, 196 und 234- 236. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

·      nach Nordosten durch die Raiffeisenstraße (Flurstück 248)

·      im Südwesten durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 40)

·      im Südwesten durch die Fläche des Regenrückhaltebeckens (Flurstück 5)

·      im Nordwesten durch die südöstliche Grenze des Weges (Gemarkung Biller-beck-Kirchspiel, Flur 40, Flurstück 161).

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.


Frau Besecke erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Walbaum regt an, im Zuge des Neubaus den Fußweg zu ertüchtigen.

 

Es könne geprüft werden, so Frau Besecke, ob dies im Rahmen einer anderen Ausbaumaßnahme vor dem Endausbau möglich ist.

 

Die Ausschussmitglieder schließen sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fassen folgenden


Stimmabgabe: einstimmig