Sitzung: 12.12.2019 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0495/2019
Beschluss:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die
Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die
entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für
Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus
Vorjahren in Höhe von 31.600 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung
2020 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig