Beschluss:

Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Billerbeck und dem Kreis Coesfeld für die Übertragung der Aufgabe zur Entscheidung über Befreiungen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben nach § 69 Abs. 3 BauONRW 2018 wird zugestimmt.


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig