Beschluss:

1.    Der Ratsbeschluss vom 14.07.1992 wird dahingehend geändert, dass die gesamten Zweckbestimmungen für das Interessentenvermögen der Zusammenlegung von Osthellen-Lutum (Beteiligtengesamtheit von Osthellen, Teilnehmerschaft von Lutum) aufzuheben sind.

2.    Der in der Anlage beigefügte Entwurf der „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Satzung der Stadt Billerbeck vom 04.11.1994 über die Änderung des Rezesses über die Zusammenlegung von Osthellen-Lutum vom 23.02.1915 und über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens der Beteiligtengesamtheit von Osthellen und der Teilnehmerschaft von Lutum und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ wird öffentlich bekannt gemacht. Eine Beteiligung der Landwirtschaftskammer ist vorzunehmen.


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig