Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


Herr Lennertz und Herr Wieland erklären sich für befangen.

 

Frau Dirks nimmt zunächst Stellung zu einem Presseartikel über die SPD-Mitgliederversammlung. Hierin sei zu lesen, dass ein Mitglied gesagt habe, dass sie bei der Abstimmung zur Arkaden-Gestaltung befangen gewesen wäre. Weder sie noch Familienangehörige seien in diesem Bebauungsplangebiet Eigentümer oder Mieter eines Objektes. Deshalb liege kein Befangenheitstatbestand vor. In dem Artikel sei nachzulesen, dass sie sich hätte für befangen erklären müssen, weil sie geschäftlich mit dem Investor verbunden sei. In der Tat kaufe sie Waren und Dienstleistungen ein, das führe aber nicht zu einer Befangenheit.

 

Herr Tauber erklärt daraufhin, dass es sich bei der getätigten Meinungsäußerung bei der SPD-Mitgliederversammlung um den Wortbeitrag eines einzelnen Mitgliedes gehandelt habe. Ausdrücklich distanziere er sich und auch die SPD-Fraktion von dieser Position. Es handele sich nicht um die Meinung der SPD-Fraktion. Sie wüssten, dass es keine abstrakte Befangenheit gebe, sondern immer nur in Bezug auf einen konkreten Beschluss. Hier treffe der § 31 GO NRW eine abschließende und auch umfangreiche Regelung zu den Ausschließungsgründen.

Unter TOP 24 der Tagesordnung für den Rat sollen zwei Punkte beschlossen werden:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gestaltung des geplanten Gebäudes ohne Arkaden im Gestaltungsbeirat beraten zu lassen.

2. Nach Abstimmung der Gestaltung wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ erneut auf die Tagesordnung zur Beschlussfassung aufgenommen.

Beim besten Willen könne die SPD-Fraktion noch nicht einmal die Möglichkeit einer Befangenheit erkennen, da der Beschluss zu Ziff. 1 lediglich einen Auftrag an die Verwaltung darstelle, einen bestimmten Beratungsgegenstand nochmals im Gestaltungsbeirat unter einem bestimmten Aspekt beraten zu lassen.

Noch weniger erscheine es ihnen möglich, dass die Bürgermeisterin durch den Beschluss zu Ziff. 2 einen Vor- oder Nachteil unmittelbar erlange, da hier lediglich beschlossen werde, nach Abschluss der Beratungen im Gestaltungsbeirat die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ erneut auf die Tagesordnung zur Beschlussfassung zu setzen.

Im Übrigen genügten bloße Geschäftsbeziehungen der Bürgermeisterin zu einer Firma auch grundsätzlich nicht, um die Befangenheit zu begründen.

Etwas anders sähe es jedoch aus, wenn in dem Bebauungsplan „Sanierungsgebiet II Nordteil“ auch ein Grundstück liegen würde, welches der Bürgermeisterin (mit)gehören würde. Hierzu lägen allerdings keine Anhaltspunkte vor.

Somit würde aus Sicht der SPD-Fraktion auch beim späteren Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes keine Befangenheit der Bürgermeisterin vorliegen.

 

Frau Dirks verweist auf die Vorberatung und die Beschlussempfehlung des Fachausschusses. Da unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt die Bürgeranregung betr. der Arkaden zur Vorberatung an den Fachausschuss verwiesen wurde, müsste ein  Beschluss heute vertagt und zunächst die Vorberatung im Ausschuss abgewartet werden.

 

Herr Ahlers sieht das nicht so, es gehe noch nicht um die endgültige Baugenehmigung. Über den Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses sollte heute abgestimmt werden.

 

Frau Dirks entgegnet, dass es nichts bringe, den Gestaltungsbeirat einzuberufen, wenn der Rat keine klare Linie habe. Sie schlage noch einmal die Vertagung des heutigen Beschlusses vor, bis der Fachausschuss über die Bürgeranregung beraten hat.


Stimmabgabe: einstimmig