Beschluss:

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Industriegebiet Hamern“ umfasst, wird die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ beschlossen.

Der Änderungsbereich umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 39, Flurstücke 6-9, 195, 196 und 234- 236. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

·      nach Nordosten durch die Raiffeisenstraße (Flurstück 248)

·      im Südwesten durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 40)

·      im Südwesten durch die Fläche des Regenrückhaltebeckens (Flurstück 5)

·      im Nordwesten durch die südöstliche Grenze des Weges (Gemarkung Biller-beck-Kirchspiel, Flur 40, Flurstück 161).

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig