Sitzung: 12.12.2019 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1509/2019
Beschluss:
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Industriegebiet
Hamern“ umfasst, wird die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes
„Industriegebiet Hamern“ beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel,
Flur 39, Flurstücke 6-9, 195, 196 und 234- 236. Der Geltungsbereich wird wie
folgt begrenzt:
·
nach
Nordosten durch die Raiffeisenstraße (Flurstück 248)
·
im
Südwesten durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 40)
·
im
Südwesten durch die Fläche des Regenrückhaltebeckens (Flurstück 5)
·
im
Nordwesten durch die südöstliche Grenze des Weges (Gemarkung
Biller-beck-Kirchspiel, Flur 40, Flurstück 161).
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die
Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig