Sitzung: 12.12.2019 Rat der Stadt
Beschluss:
Der Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW vom 18.08.2019 wird nicht gefolgt. Eine Bebauungsplanänderung mit dem Ziel Nebengebäude im Vorgarten zuzulassen wird nicht aufgestellt.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig