Frau Dirks bezieht sich auf die Nachfrage von Herrn Pfeiffer, ob vor dem Zebrastreifen am Hagen die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden könne und teilt hierzu mit, dass diesbezüglich eingehende Gespräche mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde geführt wurden. Nach Auskunft des Bezirksdienstes der Polizei, die ständig vor Ort die Schüler begleiteten, seien im Bereich des Fußgängerüberweges an der Industriestraße keine besonderen Gefahrenpunkte für die querenden Schulkinder festgestellt worden. Die vorhandenen vom Kreis angeordneten Maßnahmen, wie der Hinweis auf den Fußgängerüberweg mit blauweißer Ummantelung, die Zebrastreifen und die Beleuchtung wären aus Sicht der Polizisten ausreichend. Das Verkehrskommissariat der Polizei halte ebenfalls Tempo 30 an der Landstraße für nicht erforderlich und verweise auf entsprechende Richtlinien für die Einrichtung von Tempo-30-Bereichen. Außerdem werde auf die besondere Aufmerksamkeitsverpflichtung des Autofahrers nach § 26 StVO und auf die  Zweckbestimmung der Landstraße hingewiesen. Bei Tempo 30 würden Beeinträchtigungen für den fließenden Verkehr (Rückstau durch LKW bis in den Kreisverkehr) befürchtet.

Bislang habe es seit Einrichtung des Fußgängerüberweges 4 Auffahrunfälle gegeben, die alle auf Unachtsamkeit der Autofahrer zurückzuführen seien.

Auch aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde, mit der eine mögliche Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erörtert wurde, bestehe derzeit keine Veranlassung für eine Reduzierung auf 30 km/h. Als zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Fußgängerüberweges werde das Tempomessgerät regelmäßig aufgehängt. Darüber hinaus sei die Polizei gebeten worden, in diesem Bereich zu „blitzen“.