Herr Dr. Meyring weist darauf hin, dass in einigen Wohnstraßen im Wohngebiet Oberlau die Zufahrt für Müllfahrzeuge nicht möglich sei, wenn auf den ausgewiesenen Stellflächen Fahrzeuge parkten. Außerdem seien die Straßenlampen nicht so hoch, dass die Müllfahrzeuge darunter her fahren könnten. Er fragt nach, ob aufgrund dieser Tatsache die Fa. Remondis nach den vertraglich festgelegten Bedingungen befugt sei, die Mülltonnen stehen zu lassen und nach welchen Kriterien die Stellplätze angelegt worden seien.

Das Problem könnte durch das Wegnehmen der Stellfläche gelöst werden, so Herr Melzner. Die Frage, ob die Fa. Remondis die Tonnen stehen lassen dürfe, müsse rechtlich geprüft werden.

Herr Dr. Meyring bittet um Prüfung dieser Frage.

 

Herr Mollenhauer führt zu den Kriterien für die Anlegung von Stellplätzen aus, dass diese damals so angelegt worden seien, dass die Müllfahrzeuge durchpassten. Wenn sich die Größe der Müllfahrzeuge geändert habe, müssten die Stellflächen ggf. entfernt werden. Die Straßenlampen könnten erhöht werden.

 

Herr Dr. Meyring bittet darum, die Knackpunkte aufzulisten.

Verwaltungsseitig wird zugesagt, die Informationen über die Fa. Remondis zusammenzutragen und entsprechend zu berichten.