Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.     Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nottulner Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.     Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Nottulner Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

4.     Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nottulner Straße“ beschlossen worden ist.

 

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung


Frau Meinert erklärt sich für befangen. Sie begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig