Sitzung: 18.02.2020 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1526/2020
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.
Gem. § 8
Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet
Hamern“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 8. Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet Hamern“ mit
den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung
sowie der Begründung.
4.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 8. Änderung des
Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden
Fassung
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit
geltenden Fassung
Die Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der
zurzeit geltenden Fassung
Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig