Sitzung: 27.02.2020 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1519/2020
Beschluss:
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung
Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstück 131, umfasst wird die Aufstellung der 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Dreitelkamp I“ beschlossen.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Änderung
wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit
§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dreitelkamp I“ und der Entwurf der
Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Herr Lennertz erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig