Beschlussvorschlag für den Rat:  

Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Formulierung „Entscheidung über die Ausschreibung und Vergabe von …….“  Rechtlich zu bewerten sowie zu recherchieren, wie Nachbarkommunen mit dem Thema umgehen und die Ergebnisse in einer der nächsten HFA-Sitzungen vorzustellen.


Frau Dirks verweist auf die vorliegende Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes.

 

Auf Antrag von Herrn Dr. Meyring wird Herrn Wieland einvernehmlich Rederecht eingeräumt.

 

Herr Wieland begründet seine Anregung. Er beziehe sich auf die zurückliegende Entscheidung zum Berkelquellteich. Es könne nicht sein, dass in einem Ausschuss über ein Vergabeverfahren entschieden werde, das nach der Ausschreibung nicht wieder zurückgezogen werden könne.

 

Herr Lennertz weist darauf hin, dass man zwischen Ausschreibung und Vergabe nicht differenzieren könne und schlägt vor, die Formulierung in der Zuständigkeitsordnung zu ergänzen und auf die Ausschüsse nicht nur die Entscheidung über die Vergabe, sondern auch über die Ausschreibung bis zu einem bestimmten Betrag zu übertragen.

 

Frau Besecke wirft ein, dass man dann aufpassen müsse, dass bei entsprechenden Beschlüssen auch gleichzeitig die Ausschreibung beschlossen werde, ansonsten müsste noch ein weiterer Sitzungsturnus abgewartet werden.

 

Herr Tauber erklärt, dass er weitere Informationen benötige. Die Bürgeranregung sollte heute weder beschlossen noch abgelehnt werden. Die Verwaltung sollte recherchieren, wie die Nachbarkommunen mit dem Thema umgehen. Auch wisse er heute nicht, was aus der vorgeschlagenen Erweiterung der Formulierung resultiere. Unter Einbeziehung dieser Informationen sollte erneut in der nächsten HFA-Sitzung beraten werden.

 

Frau Rawe resümiert, dass nicht immer alle Parteien in den Ausschüssen vertreten seien und diese deshalb erst im Rat mitentscheiden könnten. Wenn ein Ausschuss eine Maßnahme beschließe, könne diese vom Rat mit anderen Mehrheiten nicht mehr zurückgezogen werden, weil nach erfolgter Ausschreibung Regressansprüche auf die Stadt zukommen würden. Allerdings könne sie sich in ihrer Zeit als Ratsmitglied nur an einen einzigen Fall in Bezug auf den Berkelquellteich erinnern. Bisher sei man mit der Zuständigkeitsordnung gut gefahren. Falls dennoch eine Änderung vorgenommen werde, benötige sie weitere Informationen. Für sie stelle sich aber auch die Frage, ob sich mit der Zuständigkeitsordnung nicht in alter Gepflogenheit der neue Rat beschäftigen sollte.

 

Herr Dr. Meyring plädiert für eine Beratung in der nächsten HFA-Sitzung mit den zusätzlichen Informationen seitens der Verwaltung.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass bis zur nächsten HFA-Sitzung noch nicht alle Informationen vorliegen könnten.

 

Der HFA fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig