Frau Besecke berichtet, dass wie bereits im Vorfeld angedeutet, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes die bisherigen Pläne für die Ansiedlung eines Tier- und Gartenfachmarktes an der Darfelder Straße nicht mehr rechtssicher gemacht habe. Das OVG habe geurteilt, dass die Beschränkung der Zahl zulässiger Vorhaben in einem Sondergebiet mangels Rechtsgrundlag unwirksam sei. Da jetzt eine große Rechtsunsicherheit bestehe, wie ein rechtssicheres Vorgehen wäre, soll nun ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser setze ein konkret definiertes Vorhaben mit einer bereits weitestgehend konkretisierten Planung fest. Diese Planung soll in der Märzsitzung vorgestellt werden.