Sitzung: 18.02.2020 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Frau Besecke
berichtet, dass wie bereits im Vorfeld angedeutet, ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes die bisherigen Pläne für die Ansiedlung eines Tier-
und Gartenfachmarktes an der Darfelder Straße nicht mehr rechtssicher gemacht
habe. Das OVG habe geurteilt, dass die Beschränkung der Zahl zulässiger
Vorhaben in einem Sondergebiet mangels Rechtsgrundlag unwirksam sei. Da jetzt
eine große Rechtsunsicherheit bestehe, wie ein rechtssicheres Vorgehen wäre,
soll nun ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser setze
ein konkret definiertes Vorhaben mit einer bereits weitestgehend
konkretisierten Planung fest. Diese Planung soll in der Märzsitzung vorgestellt
werden.