Beschlussvorschlag für den Rat:

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und mit Einreichung der Originalkaufbelege wird die Anschaffung von Mehrwegwindeln je Kind einmalig bis zum 3. Lebensjahr mit einer fünfzigprozentigen Förderung von maximal 150 € (3-Jahresbetrag) bezuschusst, bei gleichzeitigem Verzicht auf eine zusätzliche Windeltonne.

 

Eine anteilige Verrechnung bei einer eventuellen Umstellung von Mehrweg- auf Einwegwindeln erfolgt bei der Windeltonnengebühr.

 

Für die Bezuschussung werden finanzielle Mittel i. H. v. 1.000 € im Haushalt bereitgestellt. Sollte der Bedarf höher als 1.000 € sein, wird im Haushalt ein höherer Ansatz zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine Bezuschussung der Stoffwindeln für das zweite Kind vorzulegen und im Herbst zu berichten, wie die Zuschussmöglichkeit angenommen wird.


Frau Lammers erläutert zunächst, warum der Zuschussbetrag gegenüber der in der Bürgeranregung genannten Summe korrigiert werden musste.

 

Frau Köhler wirft die Frage auf, wie beim zweiten Kind verfahren werde, denn dann seien die Stoffwindeln vom ersten Kind ja vorhanden. Da keine neuen Stoffwindeln gekauft werden müssten, könnte auch keine Originalrechnung vorgelegt werden.

 

Frau Dr. Spallek sieht ebenfalls eine Ungerechtigkeit, schließlich werde die Windeltonne beim zweiten Kind auch weiter vergünstigt zur Verfügung gestellt. Hier müsse eine Lösung gefunden werden. Ggf. könnte beim zweiten Kind eine Geburtsurkunde als Nachweis  dienen.

 

Es sei nicht verständlich, so Frau Rawe, wenn auf der einen Seite die Anschaffung von Mehrwegwindeln gefördert werde, dann aber die Eltern beim zweiten Kind alleine gelassen werden.

 

Herr Kösters betont, dass er der Bürgeranregung zustimme. Das Problem mit dem zweiten Kind sehe er auch, wobei Eltern die Stoffwindeln aber auch wieder verkaufen können. Die Vorlage einer Geburtsurkunde könnte als Nachweis dienen.

 

Herr Rose findet die Idee der Bezuschussung von Mehrwegwindeln gut und schlägt vor, erst einmal den Weg zu gehen und dann zu überlegen, ob und wie das zweite Kind gefördert wird.

 

Frau Bosse spricht sich ebenfalls dafür aus, dem Beschlussvorschlag heute mit der Option zu folgen, dass über eine Regelung für das zweite Kind nachgedacht wird. Die Bürgeranregung sehe sie als zeitgemäße Ergänzung zum damaligen SPD-Antrag hinsichtlich der Windeltonne an.

 

Frau Rawe schlägt eine Ergänzung des Beschlussvorschlages dahingehend vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Regelung für das zweite Kind zu finden.

 

Frau Lammers unterbreitet den Vorschlag, das Thema im Herbst erneut aufzugreifen und dann zu berichten, wie die Zuschuss-Möglichkeit angenommen wird.

 


Stimmabgabe: einstimmig