Beschluss:

1.    Die Stadt Billerbeck stimmt der Aufstellung von Corten-Stahlstelen (siehe Entwurf) im Grundsatz zu. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird nach erfolgter Detailabstimmung erteilt.

2.    Das als Kriegergedächtniskapelle in die Denkmalliste der Stadt Billerbeck eingetragene Baudenkmal zur Erinnerung an die Gefallenen des ersten Weltkriegs hat durch die Ergänzung der Namen aller Opfer von Gewaltherrschaft in Billerbeck eine neue Bedeutung erhalten. Daher wird es nun unter dem Namen Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer von Gewaltherrschaft (kurz: Mahnmal) geführt.


Zu diesem Tagesordnungspunkt fand vorab eine Ortsbesichtigung am Kriegerehrenmal statt.

 

Im Rahmen der vorangegangenen Ortsbesichtigung und in der anschließenden Beratung im Sitzungssaal stellt Herr Sandkötter den von ihm im Auftrag der Suwelack-Stiftung erarbeiteten Entwurf der Umgestaltung des Kriegerehrenmals vor.

Auf die Erläuterungen und Darstellungen in der Sitzungsvorlage wird verwiesen.

 

Zur vorgeschlagenen Umwidmung führt Frau Dirks aus, dass mit der geplanten Ergänzung des Kriegerehrenmals jetzt auch eine Umbenennung in „Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer von Gewaltherrschaft“, kurz: „Mahnmal“ erfolgen sollte.

 

Frau Rawe betont, dass sie froh darüber sei, dass die Suwelack-Stiftung bereit ist, das Mahnmal neu zu gestalten. Sie habe immer schon ein Problem mit der Bezeichnung „Kriegerehrenmal“ gehabt und freue sich deshalb über die vorgeschlagene Umbenennung.

 

Frau Köhler ist der gleichen Meinung, die bisherige Bezeichnung habe sie schon immer gestört.

 

Herr Kösters erklärt, dass er eine Umwidmung sehr begrüße, gerade wenn das Denkmal durch die Stelen ergänzt werde, könne es nicht mehr als Kriegerehrenmal bezeichnet werden.


Stimmabgabe: einstimmig