Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Sanierung des Freibades soll auf der Grundlage der Studie der Thalen Consult GmbH (Variante 1) unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Förderanträge zu stellen bzw. zu modifizieren. 

 


Zunächst findet eine Ortsbesichtigung des Freibades statt. Herr Schulz und Herr Blenke (Thalen Consult GmbH) erläutern vor Ort die geplanten Sanierungsmaßnahmen.

In der anschließenden Sitzung im Kultursaal der Alten Landwirtschaftsschule stellen sie das Sanierungskonzept im Rahmen einer Power-Point-Präsentation detailliert vor. Auf die Anlage 1 wird verwiesen.

Zusammengefasst beinhaltet das Sanierungskonzept zum Schwimmer-/Nichtschwimmerbecken drei Varianten. Bei der Variante 1 wird im Wesentlichen der defekte geflieste Beckenkopf abgebrochen und statt der Fliesen mit winkelförmigen Betonfertigteilen abgedeckt (Kosten brutto: 1.017.000,-- €).

Bei der Variante 2 wird der Beckenkopf komplett über einen Sägeschnitt abgetrennt und anschließend mit einer Edelstahlkonstruktion neu aufgebaut (Kosten brutto: 1.497.000,-- €).

Die Variante 3 sieht eine Vollauskleidung des Beckens in Edelstahl vor (Kosten brutto: 1.812.000,-- €).

 

Die detaillierten Kostenschätzungen der Sanierungsvarianten der Becken, der Sprunganlage, der Gestaltung des Beckenumganges, die behindertengerechte Umgestaltung eines Durchschreitebeckens und behindertengerechte Erschließung des Beckens, des Kinderbeckens, der Technik sowie der Gebäude und Aussagen zu möglichen Bauabschnitten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Insgesamt beträgt die Gesamtsumme der Sanierung (Variante 1) 1.847.000,-- €, wobei hier die Gesamtverfliesung es Beckens in den Kosten nicht enthalten ist.

 

Herr Dittrich schlägt vor, dass zunächst die Referenten Fragen der Ausschussmitglieder beantworten und diese dann entlassen werden sollten. Danach sollte eine kurze Sitzungsunterbrechung zur fraktionsinternen Beratung erfolgen. Mit diesem Vorgehen erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden.

 

 

Herr Prause und Herr Pfeiffer wenden ein, dass doch nach Absprache mit dem Amt für  Denkmalpflege ein Edelstahlbecken nicht mehr zur Diskussion stehe.

Herr Schulz führt aus, dass der Vollständigkeit halber und zum Vergleich auch ein Edelstahlbecken vorgeschlagen worden sei.

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass Herr Dr. Reinke deutlich zu erkennen gegeben habe, dass diese Variante mit dem Denkmalschutz nicht zu vereinbaren sei. Seitens des Amtes für Denkmalpflege werde die Variante 1 favorisiert.

 

Herr Kleideiter erkundigt sich, welches Verfahren zur Badewasserdesinfektion am umweltschonendsten wäre.

Herr Blenke führt aus, dass die Desinfektion auch künftig mittels Chlorgas erfolgen sollte. Dies sei ein sicheres Verfahren und auch preislich interessant, wobei unter dem Umweltaspekt das Durchfluss-Elektrolyse-Verfahren favorisiert werden müsste. Bei Investitionskosten von 185.000,-- € und 15.000,-- € für bauliche Erfordernisse zum Aufstellen des Solebehälters bei einer Freibadsaison von 4 ½ Monaten wäre dies aber fern jeder Wirtschaftlichkeit.

 

Herr Tauber erkundigt sich nach dem Einsparpotential bei der vorgeschlagenen Solarabsorberanlage und den Sonnenkollektoren.

Herr Blenke legt dar, dass die derzeitigen Gesamtkosten für die Wärmeerzeugung 17.700,- €/Jahr betrügen. Bei der geplanten Wärmeversorgung mittels Solarabsorberanlage zur Beckenwassererwärmung und Flachdachkollektoren zur Brauchwassererwärmung entstünden Kosten von jährlich 4.850,-- €, so dass rd. 12.000,--/Jahr eingespart werden könnten (siehe Anhang 1 – Wirtschaftlichkeitsberechnung).

 

Zu einer Nachfrage von Herrn Schlieker zur Möglichkeit einer Chlordioxyd-Anlage teilt Herr Blenke mit, dass diese nach der DIN nicht mehr zulässig sei.

 

Herr Krause will wissen, ob die optional aufgeführten Maßnahmen zwingend verwirklicht werden müssten.

Das wird von Herrn Blenke verneint, diese könnten aber jederzeit später nachgerüstet werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Rawe bestätigt Herrn Blenke, dass das Verfliesen des Beckenbodens nicht vorgesehen und in den Kostenschätzungen nur optional enthalten sei. Ein Chlorkautschukanstrich müsse alle zwei Jahre erneuert werden und sei nach den Regeln der Technik unbedenklich.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass eine Vorgabe an das Planungsbüro gewesen sei, kostengünstig zu planen. Alle nicht zwingend erforderlichen Maßnahmen seien optional aufgeführt worden. Er schlage aber dringend vor, die Beckenverfliesung zunächst in den Förderantrag einzubeziehen. Je nachdem in welcher Höhe Fördermittel bewilligt werden und sich die Finanzlage der Stadt zu dem Zeitpunkt der Bewilligung darstelle, könne dann über eine Umsetzung entschieden werden.  

 

Herr Böhm erkundigt sich, wo der Geräteraum für die DLRG künftig vorgesehen sei. Er schlage vor, das Gebäude, in dem das Kassenhäuschen und der Bademeisterraum untergebracht seien zu verlängern und dort Räume für die Materialien der DLRG und des Schwimmmeisters vorzusehen. Das sei kostengünstiger als der Pfahlbau auf dem bisherigen Planschbecken. Finanziell sei die DLRG sicherlich nicht in der Lage, einen solchen Pfahlbau zu errichten.

Herr Mollenhauer erklärt, dass diese Räumlichkeiten zunächst „weggeplant“ worden seien. Diesbezüglich sei die Planung aber noch nicht zu Ende gedacht. Räume könnten ggf. auch noch im Bereich des überdachten Fahrradständers untergebracht werden. Auch die alten Duschräume stünden zur Verfügung.

 

Herr Kleideiter weist darauf hin, dass die Beckenaufsicht zurzeit direkt vom Beckenrand aus erfolge. Wenn es bei der Wiesbadener Rinne bleibe und die Badeaufsicht vom Beckenrand weg positioniert werde, vergrößere sich der tote Winkel. Deshalb sollte die Badeaufsicht direkt am Beckenrand bleiben.

 

Herr Dübbelde erkundigt sich, ob die optional aufgeführten Maßnahmen tatsächlich in den Förderantrag aufgenommen werden könnten.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass z. B. die optional aufgeführten Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung nicht förderfähig seien und deshalb nicht in den Förderantrag aufgenommen werden könnten. Wenn Fördermittel gewährt würden, könne über eine Umsetzung dieser Maßnahmen aber nachgedacht werden. Mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz seien positive Gespräche geführt worden. Die Studie sollte als Grundlage für den Förderantrag dienen.

 

Herr Hövener fragt nach, ob mit dem Chlorkautschukanstrich des Beckenbodens das Freibad auch in den nächsten 30 Jahren betrieben werden könne.

Das wird von Herrn Schulz bestätigt. Es gebe keine DIN-Vorschrift, die das Chlorkautschukverfahren verbiete, der Anstrich müsse allerdings regelmäßig erneuert werden.

 

Herr Schlieker weist darauf hin, dass das Eltern-Kind-Areal in einem relativ beschatteten Bereich liege und erkundigt sich bei den Vertretern des Büros Thalen Consult, ob dies erfahrungsgemäß von Vor- oder Nachteil sei.

Herr Schulz führt aus, dass es sich bei dem Standort um einen Vorschlag handele, es müsste vor Ort noch einmal nachvollzogen werden, wie stark der Schattenwurf ist.

 

Vor dem Hintergrund, dass nicht sofort mit der Sanierung des Freibades begonnen werde, befragt Herr Kleideiter die Referenten, wie eng die Kosten kalkuliert seien.

Herr Schulz und Herr Blenke erklären, dass ein kleiner Puffer eingerechnet sei. Wenn die Sanierung ein paar Jahre aufgeschoben werde, wären sicherlich auch die Preise höher. Die Preise entsprächen dem heutigen Stand, hätten aber durchaus auch im nächsten Jahr noch Gültigkeit.

 

Herr Pfeiffer wundert sich über die hohen Kosten für den Sprungturm.

Herr Dr. Sommer erkundigt sich ebenfalls, ob die Sprunganlage nicht so verändert werden könne, dass sie weiterhin nutzbar wäre.

Herr Blenke macht deutlich, dass die Sprunganlage komplett entfernt werden müsse, weil sie nicht den Sicherheitsvorschriften des GUV entspreche. Aus Sicherheitsgründen müssten geschlossene Brüstungen vorgesehen werden. Hinsichtlich der hohen Kosten weist er darauf hin, dass auch ein neues Fundament geschaffen werden müsse.

 

Herr Tauber verweist auf das vorliegende Betongutachten und erkundigt sich nach der Einschätzung der Referenten bzgl. der Aussagekraft dieses Gutachtens.

Das Gutachten habe „Hand und Fuß“, so Herr Blenke.

 

Herr Böhm erkundigt sich nach der Dauer des Umbaues.

Nach Einschätzung des Herrn Blenke kann der Umbau in der Wintersaison durchgeführt werden. Herr Schulze gibt zu bedenken, dass aber eine evtl. Verfliesung des Beckenbodens und der Wände witterungsabhängig sei.

 

Herr Dittrich bittet um Auskunft, ob die bei der Variante 1 vorgesehene Sanierung des Beckenkopfes mittels Betonfertigteilen auch von der Optik her tragbar sei.

Hierzu verweist Herr Schulz auf eine in Bremen-Vegesack realisierte Sanierung nach diesem Muster, die auf positive Resonanz gestoßen sei.

 

Die Nachfrage von Herrn Dittrich, ob die vorhandenen Flächen für die Solarabsorberanlage ausreichten, bejaht Herr Blenke.

 

Da keine weiteren Fragen an die Referenten gestellt werden, werden diese verabschiedet.

Dann wird die Sitzung von 19:40 – 19:50 zur fraktionsinternen Beratung unterbrochen.

 

Nachdem die Beratung wieder aufgenommen wird, führt Herr Mollenhauer zu den Kosten und deren Finanzierung ergänzend aus, dass im Vergleich zu den in 2003 genannten Kosten für die Sanierung die heute bezifferten Gesamtkosten sicherlich überrascht hätten. Dabei sei aber zu bedenken, dass 2003 unter anderen Voraussetzungen geplant worden sei. Damals seien einige Positionen noch nicht enthalten gewesen. So werde heute z. B. eine Solarabsorberanlage als notwendig angesehen. Außerdem seien im Gegensatz zur damaligen Kostenschätzung die Hochbauten enthalten und die Gestaltung des Außenbereiches sei ebenfalls großzügig gerechnet worden. Des Weiteren sei zu bedenken, dass die jetzige Beckengröße mit über 800 qm beibehalten werde, vorher sei man von 700 qm ausgegangen. Auch für den Kinderspielbereich sei heute eine höhere Summe eingesetzt. Im Übrigen seien die Sanierungskosten durch den städt. Haushalt abgedeckt, wobei allerdings 400.000,-- € an Fördermitteln eingesetzt worden seien. Hier sei man aber auf einem guten Weg, die Gespräche liefen positiv. Die Studie solle als Grundlage für den Förderantrag dienen und falls das Planungsbüro Thalen Consult dem Ausschuss zugesagt habe, dann solle diesem der Gesamtauftrag erteilt werden, so dass die Planungsunterlagen in der Schublade liegen, wenn eine Förderung gewährt werde. Der Förderverein habe Bereitschaft signalisiert, sich bzgl. des Kinderbereiches, der ja nicht gefördert werde,  einzubringen.

 

Frau Rawe wirft die Frage auf, warum vorgeschlagen werde, das Kinderbecken in Edelstahl auszuführen. Nach ihrem Empfinden würde eine Ausführung in Beton dem Denkmal Freibad eher entsprechen und wäre evtl. auch finanziell günstiger. Des Weiteren fragt sie nach, wann mit einer Förderung zu rechnen ist.

 

Herr Mollenhauer geht davon aus, dass bei einer Ausführung in Beton keine Einsparungen zu erzielen sein werden, weil es Edelstahlfertigteile gebe. Diesbezüglich werde er aber beim Planungsbüro nachfragen. Im Übrigen sei es nicht im Sinne des Denkmalschutzes ein Denkmal weiter zu entwickeln. Etwas Neues dürfe ruhig erkennbar sein und neue Materialien stellten lt. Aussage des Amtes für Denkmalschutz kein Problem dar.

Zum Zeitrahmen führt Herr Mollenhauer aus, dass der Deutschen Stiftung Denkmalschutz der Förderantrag bis zum 31. August 2007 vorgelegt werden müsse. Wenn eine Kommission den Antrag positiv bewerte, dann erfolge von dort eine Ortsbesichtigung und der Antrag werde weiter bearbeitet. Eine Entscheidung sei im Februar nächsten Jahres zu erwarten. Bei der Landesförderung stehe der Antrag auf der Warteliste. Er hoffe, dem zuständigen Ministerium vor Ort die Notwendigkeit der Sanierung erläutern und Überzeugungsarbeit leisten zu können. Mit einem Bescheid könne aber erst im April gerechnet werden, das wäre für eine Sanierung in der Wintersaison 2008 zu spät. Wenn man aber entsprechende positive Signale erhalte, könne evtl. ein vorzeitiger Baubeginn beantragt werden.

 

Herr Tauber fragt nach, welche Haushaltsmittel im Haushaltsplan für die Freibadsanierung eingestellt seien.

Herr Mollenhauer legt dar, dass in der Finanzplanung 2008/09 insgesamt 1.550.000,-- € für die Freibadsanierung ausgewiesen seien, hinzu komme noch ein Haushaltsrest in Höhe von 50.000,-- €, der tlw. aber schon verbraucht sei; u. a. für die heute vorgestellte Studie. Unter Berücksichtigung der unter Einnahmen eingeplanten Förderung von insgesamt 400.000,-- € sei nach jetzigem Stand die Finanzierung gesichert.

 

Herr Krause weist darauf hin, dass es sich bei der Freibadsanierung um eine freiwillige Aufgabe handele und deshalb zunächst mit der Kommunalaufsicht eine Abstimmung erfolgen müsse.

Herr Mollenhauer führt aus, dass von der Aufsichtsbehörde die Mittel zurzeit gesperrt und konkrete Zahlen gefordert worden seien.

 

Herr Krause moniert die mangelnde Information der Verwaltung bzgl. der Beauftragung und Auswahl des Planungsbüros.

Verwaltungsseitig wird auf entsprechende Hinweise in vorangegangenen Sitzungen verwiesen.

 

Frau Köhler fragt kritisch nach, warum der Umwelt- und Denkmalausschuss zu der heutigen umfangreichen Präsentation durch das Planungsbüro nicht ebenfalls eingeladen worden sei. Außerdem habe sie die Information über die heutige Sitzung erst vor einer Woche erhalten. Eine frühere Benachrichtigung wäre wünschenswert gewesen.

 

Herr Mollenhauer hält dem entgegen, dass er die heutige Sitzung in der letzten Ratssitzung vor den Sommerferien angekündigt habe. Sicherlich hätte eine gemeinsame Sitzung mit dem Umwelt- und Denkmalausschuss einberufen werden können, das Freibad stehe aber bereits unter Denkmalschutz.

 

Herr Tauber fragt ebenfalls kritisch nach, welcher Ausschuss überhaupt zuständig sei. Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sei auch zu berücksichtigen. Die heutige Sitzungsterminierung in der ersten Woche nach den Ferien habe er im Übrigen auch als unglücklich empfunden. Besser wäre es gewesen, die Ratssitzung vorzuziehen, um dort auf breiter Basis einen Beschluss fassen zu können.

 

Frau Dirks stellt heraus, dass mit dem heutigen Beschluss der Förderantrag auf den Weg gebracht werden solle und keine baulichen Beschlüsse anstünden. Selbstverständlich würden zu gegebener Zeit die entsprechenden Ausschüsse beteiligt. Der heute einberufene erweiterte Schul- und Sportausschuss werde verwaltungsseitig als der Fachausschuss angesehen. Im Übrigen hätten auch die Mitglieder des Umwelt- und Denkmalausschusses an der heutigen Sitzung teilnehmen können.

 

Bezogen auf die vorgestellten Sanierungsvarianten des Schwimmer-/Nichtschwimmerbeckens spricht sich Herr Hövener für die Variante 1 aus, weil diese am preisgünstigsten sei und damit der Charakter des Freibades am besten erhalten bleibe.

Herr Hövener fragt nach, ob mit dem Beschlussvorschlag auch bereits ein weitergehender Planungsauftrag verbunden sei.

Das wird von Herrn Mollenhauer verneint. Zunächst werde ein Honorarangebot angefordert und wenn die Aufsichtsbehörde die Mittel freigebe, werde dem Ausschuss vorgeschlagen, den Planungsauftrag zu erteilen.

 

Nach weiterer Diskussion über den Inhalt und den Umfang des Beschlussvorschlages tendiert Herr Tauber ebenfalls zur Variante 1 beantragt aber, die Beschlussfassung heute zu vertagen, um zuvor in der Fraktion beraten zu können.

 

Herr Dübbelde schlägt vor, über den o. a. Antrag des Herrn Hövener abstimmen zu lassen.

Herr Hövener formuliert daraufhin seinen Antrag noch einmal wie folgt: „Die Sanierung des Freibades soll auf der Grundlage der Studie der Thalen Consult GmbH (Variante 1) unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Förderanträge zu stellen bzw. zu modifizieren.“

 

Herr Dittrich stellt fest, dass der Antrag des Herrn Tauber auf Vertagung weitergehender ist und lässt zunächst hierüber abstimmen.

Der Antrag des Herrn Tauber auf Vertagung wird mit 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Nachdem Herr Mollenhauer noch einmal darauf hinweist, dass für die Fördergrundlage die Verfliesung des Beckens in die Studie mit eingearbeitet wird, so dass sich die vom Büro Thalen Consult heute vorgestellten Gesamtkosten etwas erhöht darstellen, lässt Herr Dittrich über den o. a. Antrag des Herrn Hövener abstimmen. Der Ausschuss fasst folgenden

 


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen