Sitzung: 10.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Frau Lammers teilt
mit, dass die Umstellungsfrist für die Anwendung auf das „neue“
Umsatzsteuerrecht der öffentlichen Hand vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022
verlängert werden soll. Jetzt muss das Umsatzsteuergesetz noch abgeändert
werden. Diese Fristverlängerung sei sehr hilfreich, weil der § 2b UStG noch viele
Fragen aufwerfe.