Der Bericht der Verwaltung über die abschließende Erledigung der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse entfällt.

 

Auf die derzeitige Corona-Situation eingehend führt zunächst  Frau Dirks aus, dass es eine große Herausforderung sei, mit der Pandemie umzugehen.

Nach der ersten gemeldeten Infektion am 13.03.2020 seien die Zahlen nach und nach angestiegen. Infizierte Personen hätten sich in Quarantäne begeben müssen und es hätten Kontaktpersonen ermittelt werden müssen. Der Krisenstab sei einberufen worden und habe als Informationsgremium bislang achtmal getagt. Dann habe man gehofft, mit den strengen Maßnahmen die Pandemie bekämpfen zu können, bis die Infektionszahlen durch den Ausbruch bei Westfleisch wieder gestiegen seien. Nach heutigem Kenntnisstand handele es sich bei den Neuinfizierten um Mitarbeiter von Westfleisch oder deren Angehörige.

In Billerbeck seien Mitarbeiter und Werkvertragsmitarbeiter von Westfleisch an 8 Adressen untergebracht. Dabei handele es sich in keinem Fall um eine Sammelunterkunft.

 

 

Herr Messing berichtet über die praktische Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. So werde z. B. die Einhaltung der Quarantäne der Westfleisch-Mitarbeiter tagsüber durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung und in den Abendstunden durch einen Sicherheitsdienst überwacht. Mit Unterstützung aus der Bürgerschaft und durch eigene Mitarbeiter sei die Lebensmittelversorgung der in Quarantäne befindlichen Bewohner organisiert worden. Insgesamt habe es keine Probleme bei der Durchsetzung von Maßnahmen gegeben.

 

 

Dann geht Frau Lammers detailliert auf die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf den städt. Haushalt 2020 ein (siehe Anlage 1 zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

 

Herr Struffert berichtet, was auf die Stadt insbesondere im Bereich des SGB II durch die Corona-bedingte Zunahme der Arbeitslosenzahlen zukommen könnte. Wichtig sei, dass der Zugang zu Sozialleistungen gesetzlich erleichtert wurde. Dadurch sei es möglich, bedürftigen Kunden schnell zu ihren Leistungen zu verhelfen.

 

 

Abschließend informiert Herr Hein über Auswirkungen auf derzeitige Bauprojekte der Stadt. Die VOB sehe vor, dass der Auftragnehmer Behinderungen anzeigen könne, wenn er sich in der Ausführung seiner Bauleistungen z. B. durch höhere Gewalt behindert fühle. Hiervon habe eine Firma Gebrauch gemacht. Derzeit werde geprüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei zukünftigen Baumaßnahmen werde vorgesehen, dass  - sollte eine solche Behinderungsanzeige vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sein -  automatisch eine Verlängerung der Bauzeit gewährt wird, allerdings die Kosten nicht aufgerechnet werden.