Beschluss:

Der Fraktionsantrag Bündnis 90/Die Grünen vom 20.04.2020 wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Die Intention zu dem Fraktionsantrag erschließe sich aus der im Fraktionsantrag angeführten Begründung, so Frau Rawe. Sie bitte um Verweisung des Antrages in den Ausschuss, damit - wenn wieder ruhigere Zeiten eingekehrt sind - hierüber in Ruhe beraten werden könne.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass während der pandemischen Lage in den letzten Wochen die Zuweisung von Flüchtlingen ausgesetzt gewesen sei. Mittlerweile sei angekündigt worden, dass wieder Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt würden. Hiergegen habe sich der Städte- und Gemeindebund gewandt mit der Bitte, die Zuweisungen weiter auszusetzen, weil es angesichts der aktuellen Lage als sehr schwierig erachtet werde, die Unterbringung und soziale Begleitung in den Kommunen zu gewährleisten. In den nächsten Wochen sei in Billerbeck mit der Zuweisung von 5 Flüchtlingen zu rechnen. Derzeit sei es so, dass die Sozialarbeiterin, die über das DRK engagiert wurde, zwar telefonisch zur Verfügung stehe, sie aber keine Hausbesuche mache und auch keine Flüchtlinge begleite. Eine Zuweisung von Flüchtlingen würde derzeit zu personellen Schwierigkeiten führen.

 

Herr Lennertz betont, dass sich die CDU-Fraktion intensiv mit dem Fraktionsantrag beschäftigt habe. Menschlich sei der Antrag nachvollziehbar, aktuell gebe es hier jedoch keine Möglichkeiten noch zusätzliche Aufnahmen zu meistern. Deshalb lehne ihn die CDU-Fraktion ab und werde einer Verweisung in den Ausschuss nicht zustimmen. Die Verwaltung habe deutlich aufgezeigt, dass sie nicht in der Lage sei, zusätzliche Unterkünfte oder gar finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen und selbst wenn Zuweisungen erfolgen würden, könnten diese nicht ordnungsgemäß betreut werden.

Hinzu komme, dass man in der aktuell schwierigen Situation nicht wisse, welche Auswirkungen sich auf den städt. Haushalt noch ergeben. Durch die Pandemie seien letztlich alle Kräfte gebunden und Ressourcen ausgeschöpft.

 

Herr Wieland schließt sich den Ausführungen von Herrn Lennertz an und gibt zu bedenken, dass es mehr Sinn mache, die Flüchtlingsursachen zu bekämpfen und auf Projekte zu setzen, die den Menschen vor Ort helfen. Da die Auswirkungen der Pandemie nicht absehbar seien, sollte der Antrag in die Zukunft geschoben werden.

 

Herr Tauber macht deutlich, dass die SPD-Fraktion dem Antrag grundsätzlich zustimme. Den Kommunen komme bei der Aufnahme von Flüchtlingen immer größere Bedeutung zu. Man könne bei den in den Medien von Flüchtlingslagern veröffentlichten Bildern mit Kindern nur tiefstes Mitleid empfinden. Besonders Schutzbedürftigen zu helfen und ihnen die Tore nach Deutschland zu öffnen, sei das mindeste, was man vor Ort tun könne. Alles sei besser als in Lagern vor den Toren Europas untergebracht zu sein.

Natürlich könne grundsätzlich das Gesamtproblem in Billerbeck nicht gelöst werden, gefragt seien der Bund und Europa. Man könne aber ein politisches Signal aus der Kommune heraus nach Europa senden, auch wenn man keinen Einfluss auf die Zuweisungen bestimmter Gruppen und auch nicht auf die Anzahl habe. Selbstverständlich müssen die soziale Betreuung und die Unterbringung gewährleistet sein. Hierüber und über andere Dinge sollte in Ruhe im Ausschuss beraten werden.

 

Frau Rawe findet es erschreckend, dass keine Bereitschaft zur Diskussion über den Fraktionsantrag besteht; zumal es gute Gepflogenheit sei, Anträge der Fraktionen in die Ausschüsse zu verweisen.

 

Herr Lennertz wirft die Frage auf, wie man die Aufnahme von Flüchtlingen versprechen solle, wenn keine Betreuung und keine Unterkunft sichergestellt werden können. So könne man Menschen, die sich in sozialer Not befinden nicht gerecht werden.

 

Herr Schlieker führt an, dass die Stadt alle geplanten Investitionen durchführen könne und der durch Corona bedingte  Mehraufwand durch die Ausgleichsrücklage ausgeglichen werde. Vor diesem Hintergrund frage er sich, wer die zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen denn wohl besser leisten könne als die Stadt Billerbeck.

 

Frau Dirks führt aus, dass sie sich gefragt habe, warum der Antrag an den Rat gestellt werde. Der Rat sei kein Parlament und könne die in dem Antrag aufgeführten Probleme nicht lösen. Über den Antrag sollte gesprochen werden, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Zunächst müssten umfangreiche Informationen eingeholt werden und enden könne die Diskussion nur mit einem Appell und nicht mit einem Beschluss.

 

Frau Rawe entgegnet, dass es schon sehr viel bewirke könne, wenn Kommunen von unten Druck machten. Es wäre doch ratsam, Informationen zusammenzutragen und sich im Ausschuss auszutauschen.

 

Herr Tauber hält den Ausführungen von Frau Dirks entgegen, dass hier sehr wohl Beschlüsse notwendig seien, zumindest über den Beitritt zum Bündnis „Städte Sicherer Häfen“. Er appelliere an die CDU-Fraktion, das Einvernehmen zur Verweisung des Fraktionsantrages zu erteilen.

 

Die Abstimmung über den Fraktionsantrag ergibt folgenden


Stimmabgabe:                              Ja               Nein            Enthaltung

 

CDU Fraktion                                                   12                        

SPD Fraktion                                  6                                            

Bündnis90/Die Grünen                5                                          

Sonstige                                                             1                       1

Bürgermeisterin                                                 1