Beschluss:

Der Fraktionsantrag Bündnis 90/Die Grünen vom 01.05.2020 wird an den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen zu klären, so dass die abschließende Entscheidung in der konstituierenden Ratssitzung im November 2020 getroffen werden kann.


Herr Schlieker erläutert den Fraktionsantrag. Damit die Umsetzung möglichst bald in der neuen Legislaturperiode erfolgen könne, sollte dies bereits jetzt vorbereitet werden.

 

Herr Lennertz hält es für sinnvoller, über den Antrag in der neuen Legislaturperiode zu beraten.

 

Er wolle das vorbereitet wissen, um eine schnelle Umsetzung gewährleisten zu können, so Herr Schlieker.

 

Herr Tauber hält eine vorherige rechtliche Prüfung, unter welchen Voraussetzungen Sitzungen übertragen werden können, für unerlässlich. Bei dem Persönlichkeitsrecht handele es sich um ein hoch angesiedeltes Recht, das der Zustimmung jedes Einzelnen bedürfe. Die Datenschutzbeauftragte müsse beteiligt werden. Der Antrag sollte in Ruhe vorbereitend angegangen und dann in die nächste Legislaturperiode getragen werden.

 

Herr Ahlers wirft ein, dass eine Vorbereitung doch nur Sinn mache, wenn die grundsätzliche Bereitschaft aller Rats- und Ausschussmitglieder vorhanden sei und das könne erst nach der Kommunalwahl geklärt werden.

 

In der weiteren Erörterung differieren die Meinungen, ob jetzt oder im neuen Rat beraten werden soll.

 

Herr Schulze Temming geht nicht davon aus, dass sich der zukünftige Rat über einen Vorschlag des jetzigen Rates bedanke.

 

Herr Messing gibt zu bedenken, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden müssten, damit es nachher eine Entscheidungsmöglichkeit gebe.

 

Herr Lennertz plädiert dafür, die Entscheidung dem nächsten Rat zu überlassen.

 

Herr Wieland ist ebenfalls dieser Auffassung und schlägt vor, ggf. eine Informationsveranstaltung über die rechtlichen Voraussetzungen durchzuführen und Beispiele aus anderen Kommunen einzuholen.

 

Herr Tauber schlägt schließlich vor, die Angelegenheit in der HFA-Sitzung im Herbst vorzuberaten. Die Verwaltung sollte vorbereitend tätig werden, so dass der neue Rat in seiner ersten Sitzung einen Beschluss fassen könne.


Stimmabgabe:                              Ja               Nein            Enthaltung

 

CDU Fraktion                                11                                             1  

SPD Fraktion                                   5                                            1 

Bündnis90/Die Grünen                 5                                           

Sonstige                                           2                                           

Bürgermeisterin                               1