Beschlussvorschlag für den Rat:

Entsprechend dem beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzept legt die Stadt Billerbeck ein Hof- und Fassadenprogramm auf, um in der Stadt Billerbeck prägende Fassaden-  und Hofflächeneigentümer bei der für die Stadt Billerbeck wichtigen Sanierung zu unterstützen.

Nach Bewilligung der Förderung durch die Städtebauförderung werden die Sanierungen gemeinsam mit den Privateigentümern durchgeführt. 


Frau Besecke teilt auf Nachfrage von Herrn Peter-Dosch zum Geltungsbereich des Hof- und Fassadenprogrammes mit, dass die Gebäude im Stadtumbaugebiet liegen müssten, der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung läge innerhalb dieses Bereiches.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig