Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Für das im anliegenden Lageplan dargestellte Plangebiet wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Hahnenkamp“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im nordöstlichen Stadtgebiet der Stadt Billerbeck in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 12.

       Begrenzt wird es
im Norden von dem Weg „Auf dem Berge“

·       im Osten durch den „Tiefen Weg“

·       im Süden und Westen durch den „Hahnenkamp“.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.


Frau Dirks erklärt sich für befangen und begibt sich in den Zuschauerraum.

 

Auf Nachfrage von Herrn Peter-Dosch, warum die Eingabe nicht als Bürgeranregung behandelt wurde, erläutert Frau Besecke, dass es um die Bauleitplanung gehe und deshalb direkt dieser Ausschuss beteiligt wurde,  um ein Bauleitplanverfahren einzuleiten.

 

Herr Walbaum kann nicht erkennen, dass es der Nachbarschaft um die Verhinderung von Mehrfamilienhäusern gehe.

 

Frau Besecke führt aus, dass die Sprecher der Nachbarschaft ihr auf telefonische Nachfrage erläutert hätten, dass sie die Errichtung von Mehrfamilienhäusern befürchten, wenn alte Wohnhäuser vererbt, abgerissen und neu gebaut würde.

Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, den  Bebauungsplan Hahnenkamp neu aufzustellen, um den Einfamilienhauscharakter zu wahren und weil die jetzigen Grundstückseigentümer hierauf vertrauten. Wenn der Bebauungsplan überarbeitet werde, könnte es zu einer maßvollen Verdichtung kommen. Mehrfamilienhäuser könne sie sich dort aber nicht vorstellen, weil diese zu Konflikten führen würden.

 

Herr Walbaum kritisiert, dass die Klientel der Mieter praktisch ausgeschlossen würde. Er erinnere an die Proteste der Anlieger am Molkereiweg und dennoch habe sich die Verwaltung dort für Mehrfamilienhäuser ausgesprochen.

 

Die zentrale Lage und die Baustrukturen seien im Bereich Molkereiweg nicht vergleichbar und es seien bereits Mehrfamilienhäuser vorhanden gewesen, so Frau Besecke. Außerdem sei bei einer Nachverdichtung am Hahnenkamp nicht per se eine Vermietung ausgeschlossen.

 

Herr Brall führt an, dass das Bebauungsplangebiet eigentlich komplett zugebaut sei und es doch Spielräume geben müsse, wenn ein Bebauungsplan neu aufgestellt werde.

 

Es sei richtig, dass nur noch wenig freie Grundstücke im Baugebiet vorhanden seien. Aufgrund der Altersstruktur der Gebäude könnte es jedoch zu dem Wunsch von Neubauten kommen. Frau Besecke verweist zudem auf Bebauungsplanänderungen in vergleichbaren Randlagen, wie dem Wüllen wo ähnlich vorgegangen worden sei.


Stimmabgabe: einstimmig