Beschlussvorschlag für den Rat:

Zu dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Herr Lampe vom Büro Wolters Partner stellt die im Auftrag der Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft erstelle Neubauplanung vor (siehe Anlage 2 zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

Herr Heymanns weist darauf hin, dass heute viele PKW auf der Straße parken würden, so dass die Anlieger nicht mehr mit ihren Autos aus ihren Grundstücken herausfahren können.

 

Frau Dirks erläutert, dass sich die Situation für die Anlieger, die nicht aus ihren Grundstücken herausfahren können, verbessern werde, weil auf der Straße vor den geplanten Stellflächen auf dem Neubaugrundstück nicht geparkt werden dürfe.

 

Herr Walbaum erkundigt sich nach Details der Planung und regt an, eine Ladestation für E-Autos anzulegen.

 

Herr van Nerven sagt zu, die Anregung zu prüfen.

 

Zur weiteren Frage von Herrn Walbaum nach Ladestationen in den Gebäuden für E-Scooter oder E-Rollern teilt Herr Lampe mit, dass diese in den Fluren nicht zulässig seien. Da die Gebäude teilunterkellert seien, könnten dort evtl. solche Plätze vorgesehen werden.

 

Der Anregung von Herrn Walbaum, die Hauseingangstüren zu elektrifizieren, hält Herr van Nerven entgegen, dass dies nur in Altenwohnanlagen vorgesehen sei.

 

Herr Peter-Dosch bezeichnet die Planung als ein sehr begrüßenswertes Vorhaben der WSG, wobei er davon ausgehe, dass die Bestandsmieter angemessen untergebracht werden.

Zu dem im Haus 3 vorgesehenen Wohngruppenprojekt erkundigt sich Herr Peter-Dosch, ob hierfür schon Nutzer bereitstünden.

 

Herr van Nerven berichtet, dass diesbezüglich gerade Gespräche mit Anmietern geführt würden, die bzgl. der Betreuung solcher Personen sehr erfahren seien.

 

Herr Kösters hält die Planung für gelungen. Auf seine Nachfrage teilt Herr Lampe mit, dass die Ausgestaltung der heutigen Durchfahrt vom Wendehammer aus noch nicht abschließend feststehe.

 

Herr Rose regt an, Stellplätze für Fahrräder und Lastenfahrräder vorzusehen.

Herr van Nerven teilt mit, dass Standard bei der WSG nicht nur 1 Stellplatz pro Wohnung sei, sondern diese auch überdacht und abschließbar seien.


Stimmabgabe: einstimmig