Beschlussvorschlag für den Rat:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2019 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von insgesamt 54.618,01 € wird in die Kalkulation für die Wirtschaftsjahre 2021/2022 eingestellt.


Der Ausschuss fasst nach kurzer Erläuterung durch Herrn Hein folgenden


Stimmabgabe: einstimmig