Herr Hein teilt mit, dass die Novellierung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal des Landes NRW künftig für gesetzlich festgestellte Wasserschutzgebiete nicht automatisch eine Dichtheitsprüfung bei privaten Haushalten vorsieht.

Das betrifft jedoch nicht die Regelungen zur erstmaligen Herstellung oder wesentlichen Änderung von Leistungen auf den Grundstücken.

In Billerbeck sei es durch Satzungen geregelt, die immer noch gültig seien. Es müsse nichts geändert werden und er hoffe, es komme nicht zu Verwechslungen.