Beschluss:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2019 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von insgesamt 54.618,01 € wird in die Kalkulation für die Wirtschaftsjahre 2021/2022 eingestellt.

 


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig