Beschluss:

Die Stadt Billerbeck ist gem. § 116 a GO NRW von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes für das Jahr 2019 befreit.

 

Der Beteiligungsbericht wird zur Kenntnis genommen.


Der Rat folgt dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig