Sitzung: 25.06.2020 Rat der Stadt
Beschluss:
Die Stadt Billerbeck ist gem. § 116 a GO NRW
von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines
Gesamtlageberichtes für das Jahr 2019 befreit.
Der Beteiligungsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat folgt dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig