Beschluss:

1.         Den Anregungen der IHK Nord Westfalen und der Handwerkskammer wird teilweise gefolgt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.

2.         Den Anregungen der Gemeinde Nottuln und der LWL Archäologie für Westfalen wird gefolgt.

3.         Die Hinweise der Deutsche Bahn AG, der Deutsche Telekom Technik GmbH und des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.

4.         Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.

5.         Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig