Beschluss:

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und mit Einreichung der Originalkaufbelege wird die Anschaffung von Mehrwegwindeln je Kind einmalig bis zum dritten Lebensjahr mit einer fünfzigprozentigen Förderung von maximal 150 € (dreifacher Jahresbetrag) bezuschusst, bei gleichzeitigem Verzicht auf eine zusätzliche Windeltonne.

 

Eine anteilige Verrechnung bei einer eventuellen Umstellung von Mehrweg- auf Einwegwindeln erfolgt bei der Windeltonnengebühr.

 

Für die Bezuschussung werden finanzielle Mittel i. H. v. 1.000 € im Haushalt bereitgestellt. Sollte der Bedarf höher als 1.000 € sein, wird im Haushalt ein höherer Ansatz zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine Bezuschussung der Stoffwindeln für das zweite Kind vorzulegen und im Herbst zu berichten, wie die Zuschussmöglichkeit angenommen wird.


Frau Bosse lobt den gut ausgearbeiteten Antrag, der eine Ergänzung, bzw. eine Alternative zu der Windeltonne darstelle und möchte erste Erfahrungen bis zum Herbst abwarten, bevor auch über einen Zuschuss für das zweite Kind angedacht würde.

 


Stimmabgabe: einstimmig