Herr Wieling begründet den Fraktionsantrag. Die Friedhofssatzung sollte angepasst werden, damit nicht wie in der Vergangenheit nur aufgrund des guten Willens der Verwaltung Blumenschmuck oder Grablichter auf den Wiesengräbern abgelegt werden können.

 

Frau Dirks erklärt, dass es derzeit eine interne Arbeitsanweisung von ihr gebe, dass von Allerheiligen bis Ostern Gestecke, Blumen und Kerzen geduldet werden, diese aber nach zwei Wochen abgeräumt werden müssten. Die Erfahrungen zeigten, dass es mit dem Abräumen durch die Angehörigen nicht klappe und der Friedhofsgärtner diese Arbeiten übernehmen müsse. Dieser zusätzliche Aufwand werde in Zukunft in die Gebührenkalkulation einfließen müssen.

 

Nach kurzer Erörterung wird der SPD-Fraktionsantrag einvernehmlich an den zuständigen Fachausschuss verwiesen.