Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Zu dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nch § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Frau Besecke erläutert die Sitzungsvorlage.

 

Herr Nowak lobt die ausführliche Sitzungsvorlage der Verwaltung. Er macht deutlich, dass er sich aufgrund der in der Nähe befindlichen Kapelle, der Siedlung Aulendorf und dem dort verlaufenden überregionalen Radweg schwer tue dem Antrag zuzustimmen. Andererseits wolle er den landwirtschaftlichen Betrieb nicht in seiner Entwicklung behindern. Eine Abwägung sei sehr schwierig, wobei in der Sitzungsvorlage ausgeführt werde, dass es wohl keine Möglichkeiten gebe, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

 

Herr Ueding erkundigt sich, warum der beantragte Stall nicht am Hof errichtet werden könne.

Frau Besecke erläutert, dass dort in einem Drubbel drei landwirtschaftliche Betriebe lägen, die sich gegenseitig mit Immissionen belasteten. Die Belastung eines Wohnhauses sei bereits höher als zulässig.

 

Frau Relt führt an, dass lt. Sitzungsvorlage nachts keine Lieferungen erfolgen sollen und erkundigt sich, ob das auch kontrolliert werde.

Zunächst müsse davon ausgegangen werden, so Frau Besecke, dass diese Vereinbarung eingehalten werde. Sollte dennoch hiervon abgewichen werden und die Anlieger beschwerten sich, dann müsse die Ordnungsbehörde tätig werden.

 

Herr Ueding weist darauf hin, dass es Probleme geben könne, wenn z. B. beim Anliefern oder Ausstallen der Tiere mehrere LKW auf dem Wirtschaftsweg stünden. Er fragt nach, ob der Vorplatz nicht vergrößert werden könne.

Frau Besecke teilt mit, dass die LKW auf den Flächen des Eigentümers be- und entladen werden müssten. Der Vorplatz sei so wie er eingezeichnet sei, nicht funktionsfähig. Hier würden noch weitergehende Auflagen gefordert.

 

Herr Wichmann fragt nach, warum der Stall nicht von drei Seiten eingegrünt werde.

Frau Besecke führt hierzu aus, dass evtl. ein weiterer Stall angebaut werden soll. Überlegt werde, eine Bepflanzung entlang des Weges vorzunehmen.

 

Auch wenn später noch ein Stall hinzukomme, so Herr Ueding, könnte trotzdem an der Längsseite Grün angepflanzt werden.

Frau Besecke verweist auf die vorhandene Hecke, die gerade auf-den-Stock gesetzt wurde. Wenn diese wieder ausschlage, sei das sicherlich wirkungsvoller als wenn eine neue Hecke angepflanzt würde.

 

Frau Schlieker erkundigt sich, ob es Höchstgrenzen für die Zersiedelung der Landschaft gebe, da ja weitere Anträge zur Errichtung von Masthähnchenställen folgen sollen. Sicherlich würden erst dann keine Masthähnchenställe in der Landschaft mehr beantragt, wenn die Geruchsimmissionsrichtlinien ausgeschöpft seien. Des Weiteren sollten Auflagen hinsichtlich der Immissionen durch Krankheitserreger erteilt werden.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass die Stadt nur städtebauliche Belange zu prüfen habe. Zur Beurteilung solcher Belange würden andere Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Frau Schulze Wierling erkundigt sich, ob der benachbarte einzeln liegende landwirtschaftliche Betrieb künftig im Hinblick auf evtl. geplante Schweinemastställe eingeschränkt werde.

Das komme auf den Standort des Schweinemaststalles an, so Frau Besecke. Eine Einschränkung sehe sie aber aufgrund der Hauptwindrichtung eher als unwahrscheinlich an. Man könne aber keinen Antragsteller zwingen, seinen Stall so zu errichten, dass dadurch später kein anderes Bauvorhaben behindert wird.

 

Um den erschienenen Zuhörern die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern, beantragt Herr Ueding eine Sitzungsunterbrechung. Diesem Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen zugestimmt. Die Sitzung wird von 18:25 – 18:30 Uhr unterbrochen.

 

In der anschließenden Beratung stellt Frau Schlieker voran, dass sie die Betriebserweiterung nicht grundsätzlich behindern wolle. Sie wirft die Frage auf, ob das gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe erteilt werden könne, dass die Stadt Billerbeck eine bessere Filtertechnik fordere.

 

Frau Besecke hält dem entgegen, dass es sich hierbei nicht um einen Belang handele, der von einer Gemeinde gefordert werden könne. Das Einvernehmen könne nur aus städtebaulichen Gründen versagt werden. Die Filteranlagen würden entsprechend dem Stand der Technik eingebaut.

Im Übrigen sei bekannt, dass die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) überarbeitet und die Jahresstunden, in denen Geruchsbelästigungen von Geflügel hingenommen werden müssen, reduziert werden sollen. Wann die Änderung vorgenommen werde, sei nicht bekannt.

 

Herr Nowak  macht deutlich, dass er die Bedenken der Anlieger nachvollziehen könne. Wenn noch mehr Ställe in dem Bereich errichtet würden, werde das zu einer Qual sowohl für die Augen als auch für die Nase. Er habe gewaltige Bauschmerzen bei der Entscheidung.

 

Herr Schulze Brock betont, dass man heute über den einen beantragten Stall in Aulendorf entscheide und wenn er die Vorlage richtig gelesen habe, dann sei es kaum möglich, den Antrag abzulehnen.

Frau Besecke pflichtet dem bei. Es handele sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ueding teilt Frau Besecke mit, dass die Ausgleichsmaßnahmen ungefähr in einem Verhältnis 1 : 1 umgesetzt werden müssen. Über die Ausführung sei das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.


Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen