Herr Alfons Krause erläutert den Sachverhalt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage.

 

Herr Dübbelde vertritt entgegen den Ausführungen der Verwaltung die Meinung, dass das bisherige Verfahren für die Bürger praktikabel gewesen sei. Er wirft die Frage auf, warum jetzt ein zusätzlicher Aufwand betrieben werden soll, wenn doch in § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) alles geregelt sei.

 

Wenn diese Regelung konsequent umgesetzt würde, dann wären viele der Feuer in Billerbeck nicht genehmigungsfähig, so Herr Alfons Krause. Sollten aber weitere Osterfeuer ermöglicht werden, müsse eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden, in der die Zulässigkeit von Osterfeuern speziell für Billerbeck geregelt werden könne. Diese habe er vorbereitet und darin auch vorgesehen, dass z. B. Nachbarschaften oder Vereine ein öffentliches Osterfeuer veranstalten dürften.

 

Herr Dittrich vertritt die Auffassung, dass der Umwelt- und Denkmalausschuss steuernd eingreifen sollte. Gerade im letzten Jahr sei die Umweltbelastung durch die feuchte Witterung extrem gewesen. Er votiere dafür, entsprechende Vorgaben in einer ordnungsbehördlichen Verordnung festzusetzen.

 

Herr Flüchter weist darauf hin, dass es Firmen gebe, die Schlagabraum entsorgten. Dann müsse dieser nicht mehr bei den Osterfeuern verbrannt werden.

 

Herr Dübbelde macht deutlich, dass es seit Jahren allgemein üblich sei, Grünschnitt mit den Osterfeuern zu verbrennen. Er sehe nicht die Notwendigkeit, dass solche Brauchtumsfeuer schriftlich angemeldet werden müssen. Wenn das gefordert würde, bedeute das für die Bürger einen höheren Aufwand.

 

Herr Alfons Krause entgegnet, dass der bisherige Verwaltungsaufwand enorm sei. Er müsse die Betreiber der Osterfeuer u. a. auf einzuhaltende Mindestabstände und Vorkehrungen über die Gefahrenabwehr hinweisen. Alle Vorgaben seien in einem Merkblatt vermerkt, das den Initiatoren von Osterfeuern ausgehändigt werde. Die Aufklärungsarbeit aber bleibe, weil jedes Telefongespräch, mit dem die Bürger das Feuer anmeldeten sehr lange dauere.

 

Herr Schulze Brock weist darauf hin, dass im Außenbereich der Schlagabraum in der Regel zu Ostern verbrannt werde. Wenn der Aufwand für die Bürger zur Beantragung eines Feuers zu groß werde, dann sei zu befürchten, dass der Schlagabraum in Hecken und Wäldern abgelagert wird und dann die Gefahr bestehe, dass sich dieser in trockenen Sommern entzünden könne. Auch glaube er nicht, dass es einen Markt für die Entsorgung von Schlagabraum gebe. Insofern wäre es doch vernünftiger, zu Ostern ein kontrolliertes Abbrennen zu ermöglichen als wenn jeder Landwirt in Abständen von wenigen Tagen sein Feuer entzünde. Es sollte nicht noch mehr Bürokratie aufgebaut werden, dann würden viele Anträge erst gar nicht gestellt. Die bisher praktizierte telefonische Anmeldung sollte beibehalten werden.

 

Frau Bosse-Berger spricht den Umweltaspekt und die mögliche Brandgefahr an, die von Osterfeuern ausgeht. Es werde sich doch niemand von dem Abbrennen eines Osterfeuers abhalten lassen, nur weil er ein Formular ausfüllen müsse.

 

Herr Dittrich kann die Argumentation der CDU-Fraktion nicht nachvollziehen. Hier müsse man auch an die Bürger denken, die nicht am Osterfeuer stünden und auch keines beantragten und unter der Umweltbelastung leiden müssten. Es könne doch kein Problem sein, wenn Initiatoren von Osterfeuern einen Antrag ausfüllen und sich zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verpflichten müssten. Ansonsten sei das Ordnungsamt in der Bredouille und trage die Verantwortung.

 

Herr Kleideiter findet es gut, wenn Anträge gestellt werden müssen und das Abbrennen der Feuer zeitlich entzerrt würde. Ein Osterfeuer werde nur an Ostern entfacht, egal ob der Schlagabraum nass ist oder nicht. Der Umweltgedanke sollte im Vordergrund stehen.

 

Herr Heßling geht davon aus, dass kein Feuer weniger brennen werde, wenn an Ostern Osterfeuer abgebrannt werden und danach bis zum 30. April Schlagabraum verbrannt werden dürfe. Er wirft die Frage auf, warum Regularien erlassen werden sollen und warum es nicht bei der bisherigen Vorgehensweise verbleiben könne.

 

Wenn dem Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung nicht zugestimmt werde, so Herr Alfons Krause dann bitte er darum ihm eine Anleitung zu geben, wie er sich künftig bei der Anmeldung von Osterfeuern verhalten solle. Dann dürfe er nämlich nur noch Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ein öffentliches Brauchtumsfeuer gestatten. Im Übrigen sei das Osterfeuer separat von dem Verbrennen von Schlagabraum zu betrachten. Das Verbrennen von Schlagabraum sei in Billerbeck ohne Ausnahmegenehmigung bis zum 30. April möglich, müsse aber auch beantragt werden.

 

Herr Dittrich beantragt, der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, eine ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen.

 

Herr Dr. Meyring weist darauf hin, dass viele Osterfeuer nicht mehr möglich seien, wenn dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werde. Dann müsse man auch so ehrlich und konsequent sein und das den Bürgern sagen.

 

Herr Dittrich beantragt nochmals, der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, die vorgeschlagene ordnungsbehördliche Verordnung umzusetzen, damit Rechtssicherheit geschaffen und der Umweltgedanke berücksichtigt wird. Er bitte um Abstimmung.

 

Herr Heuermann stellt den Antrag auf Sitzungsunterbrechung.

 

Da dies der weitergehende Antrag ist, wird hierüber abgestimmt. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Sitzung wird von 19:15 – 19:20 Uhr unterbrochen.

 

Nach Wiederaufnahme der Beratung stellt Herr Dittrich den Antrag, dem Rat vorzuschlagen, die ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen, um den gesetzlichen Vorschriften nachzukommen und gleichzeitig auch den Umweltgesichtspunkten gerecht zu werden.

Dieser Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen abgelehnt

 

 

Herr Kleideiter stellt den Antrag, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zu beauftragen, die weiterhin Osterfeuer in der bisherigen Form zulässt und deren Handhabung sowohl für die Bürger als auch für die Verwaltung praktikabel ist.

 

Herr Alfons Krause wirft ein, dass die vorliegende ordnungsbehördliche Verordnung bereits eindeutige Aussagen beinhalte, dass Initiatoren von Osterfeuern Anträge ausfüllen müssen. Wenn wie bisher verfahren werden solle, dann könnten die Anträge weiterhin mündlich gestellt werden.

 

Herr Dr. Meyring macht deutlich, dass die CDU-Fraktion die Verwaltung beauftragen wolle, für die nächste Sitzung eine pragmatische einfache Lösung zu erarbeiten, die das Verfahren für Osterfeuer vereinfache. Außerdem wollen sie ein Merkblatt vorgelegt bekommen, in dem die Ausführungen zur Durchführung des Osterfeuers geregelt werden.

Er formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

„Osterfeuer sollen zukünftig möglich sein. Die Verwaltung wird gebeten, ein Merkblatt zu erarbeiten, welches den Bürgern, die ein Osterfeuer durchführen wollen, übermittelt wird. Der Bezirksausschuss ist in diese Entscheidung einzubinden.“

 

Herr Dittrich fragt nach, ob denn keine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden soll und stellt den weitergehenden Antrag, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung zu vertagen, um fraktionsintern beraten zu können.

 

Diesem Antrag wird schließlich einstimmig zugestimmt.