Beschlussvorschlag für den Rat:

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Herr Kösters erklärt sich für befangen. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Besecke erläutert anhand der Sitzungsvorlage den Antrag. Im Jahre 2017 wurde bereits über die Konzentrationszone für zwei Anlagen mit einer Höhe zu je 200m beraten. Der neue Antrag beinhaltet nun drei Anlagen, die etwas dichter zusammenstehen mit einer Höhe von je 190m. Er steht dem Planungsrecht und städtisch zu prüfenden Belangen nicht entgegen.

 

Herr Knüwer bringt seine Bedenken vor. Die Anwohner wären über einen Kompromiss dankbar. Die Lärmimmisionswerte würden später vom Kreis geprüft werden, was er für unglücklich erachtet.

 

Frau Schlieker äußert auch Bedenken am Standort, der von Billerbeck aus bestimmt sinnvoll sei. Dort laufen drei Kreisgrenzen zusammen und aus den anderen Kreisen sind bereits Windkrafträder aufgestellt worden.

 

Herr Flüchter hätte sich einen alternativen Standort gewünscht.

 

Herr Heymanns begrüßt die Gewinnung von erneuerbarer Energie.

 

Herr Ahlers wirft ein, dass bereits vor drei Jahren über die Konzentrationszone „Kentrup“ beschlossen wurde.

 

Frau Schulze Wierling wirft die Frage auf, warum kein Bürgerpark dort entstanden könne, weil durch Bürgerbeteiligung eine höhere Akzeptanz in der bewohnten Gegend bestünde.

 

Frau Besecke antwortet darauf, dass es dafür keine Voraussetzungen gab.

 

Herr Wiesmann erkundigt sich nach dem Rückbau der Baustraßen. Im Falle eines Austausches von größeren Bauteilen könnten die Fahrzeuge nicht darauf fahren.

 

Frau Besecke wird den Hinweis mit in die Pauschale Nebenbestimmungen mitaufnehmen.


Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU-Fraktion

7

 

 

SPD-Fraktion

2

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

1

1

FDP

 

1

 

Bürgermeisterin