Beschlussvorschlag für den Rat:

In Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 26. September 2006 zum Bebauungsplan „Kampstraße/Ludgeristraße“ wird beschlossen, dass der Bebauungsplan nunmehr im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Dieser Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 BauGB  Nr. 1 ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.


Frau Besecke macht auf ein Problem aufmerksam. Die Gestaltungssatzung gäbe die Notwendigkeit eines steilen Daches auch für Garagen vor. Die neue Landesbauordnung ließe jedoch nur 30° Dächer an der Grenze zu. Man könne darüber nachdenken, in diesem Bereich andere Wege zu gehen und die Änderung der Landesbauordnung aufzugreifen und Dächer mit 25° –  30° zuzulassen und vielleicht auch mit Flachdächern als Gründächer zu arbeiten. Dies wäre weniger störend für die Nachbarn. Die Höhen sollten in Anlehnung an die Landesbauordnung  auf 3,00 m Wandhöhe und 4,50 m insgesamt beschränkt werden.

 

Herr Becks fragt kritisch nach, warum der Kreis Coesfeld nicht weiter gegen den illegalen Bau eingeschritten sei und z. B. keine Abrissverfügung erlassen habe.

 

Frau Besecke berichtet, dass der Kreis dem Bauherrn die Ablehnung des Bauvorhabens mitgeteilt habe. Daraufhin habe der Bauherr Klage erhoben. Eine Abrissverfügung gebe es nicht.

 

Herr Wieling führt an, dass es im Grunde nur um 3 – 4 Grundstücke gehe, für die es Perspektiven für die Zukunft gebe. Deshalb sollte zunächst die vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt und die Meinungen der Bürger eingeholt werden, danach sehe man weiter.


Stimmabgabe: einstimmig