Beschluss:

Zu dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Frau Besecke stellt voran, dass die Verwaltung das Bauvorhaben an der geplanten Stelle sehr kritisch sehe, die Möglichkeiten der gemeindlichen Einflussnahme jedoch gering seien. Ergänzend teilt sie mit, dass der Antragsteller zusammen mit der unteren Landschaftsbehörde überlegt habe, entlang des Weges Anpflanzungen vorzunehmen. Im Übrigen seien gemeinsam mit der Bezirksregierung alle Grundstücke des Eigentümers nach alternativen Standorten durchforstet worden. Ein anderer Standort sei jedoch wegen der Immissionsproblematik oder der Abstandsflächen zu Biotopen nicht gefunden worden.

 

Herr Wieling argumentiert, dass die Landwirtschaft zwar expandieren müsse, auf der anderen Seite aber auch Tourismus und Landschaftsschutz ein wichtiges Gut seien. Die Landschaft dürfe nicht zersiedelt werden. Wenn er in der Sitzungsvorlage lese, dass der Masthähnchenstall aufgrund vorhandener Biotope nicht in der Nähe des Betriebes gebaut werden könne, dann habe er den Eindruck, dass Frösche und Lurche besser geschützt würden, als die in der Nähe eines Maststalles wohnenden Bürger. Gerade in Aulendorf hätten die Anlieger die Kapelle und den umliegenden Bereich mit viel Liebe zum Detail restauriert. Ein Mastbetrieb werde diesem touristischen Ausflugsziel nicht förderlich sein. Wenn bekannt sei, dass den jetzigen drei beantragten Anlagen weitere Anträge für Masthähnchenställe folgen sollen, dann wolle er alles tun, um zu verhindern, dass das Münsterland zu einem zweiten Niedersachsen aufgebaut werde. Die Landwirte könnten an ihren Betrieben erweitern, aber nicht auf der grünen Wiese. Weiter führt er aus, dass überall Flurbereinigungsverfahren durchgeführt und Biotope und Wallhecken geschaffen wurden. Nun müsse man feststellen, dass hierdurch die landwirtschaftliche Entwicklung behindert werde. Außerdem sei am Beispiel der Biogasanlage auf der Beerlage festzustellen, dass sie jeden Tag stinke, obwohl versprochen worden sei, dass dies nicht der Fall sein werde. Er glaube nicht, dass die Behörden regelmäßige Überprüfungen durchführten.

 

Frau Besecke stellt richtig, dass es nicht an den Biotopen liege, dass der Betrieb nicht am vorhandenen Standort erweitern könne, sondern an den Immissionen. Der Drubbel von drei landwirtschaftlichen Betrieben belaste sich gegenseitig mit Immissionen, die Belastung eines Wohnhauses sei bereits höher als zulässig.

 

Herr Krause unterstützt die Argumentation des Herrn Wieling. Er moniert, dass als Informationsgrundlage für die heutige Beratung nicht die Niederschrift des Bezirksausschusses vorliege. Ihm sei unverständlich, warum es zu einer einstimmigen Entscheidung gekommen sei. Man müsse aus den Erfahrungen mit der Biogasanlage bzgl. des Immissionsschutzes und der Begrünung lernen.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass die Stadt nicht Genehmigungsbehörde sei, sondern lediglich aufgefordert wurde, das gemeindliche Einvernehmen zu prüfen. Der Immissionsschutz sei kein Belang, über den die Stadt Billerbeck entscheiden könne.

 

Herr Schlieker schließt sich ebenfalls den von Herrn Wieling vorgebrachten Argumenten an. Es gehe nicht darum, Landwirte in ihrer Entwicklung einzuschränken. Er habe ein grundsätzliches Problem mit der industriellen Massentierhaltung. Er appelliere an die Landwirte, eine bessere Filtertechnik zu installieren, weil auch Bakterien und Keime über diese Anlage freigesetzt würden. Wenn die Landwirte mehr als vorgeschrieben tun würden, erhöhe das die Akzeptanz.

 

Herr Faltmann wirft ein, dass doch lt. Ausführungen der Verwaltung rechtlich keine Möglichkeit bestehe, diesen Hähnchenmaststall zu verhindern, auch wenn er Herrn Wieling zustimme, dass Erweiterungen an den Höfen vorgenommen werden sollen.

 

Auch Herr Ueding möchte eine solche Anlage wegen des Ensembles Aulendorf nicht genehmigen, sieht aber keine Möglichkeit etwas dagegen zu tun.

 

Dem hält Herr Wieling entgegen, dass Frau Besecke in der Sitzungsvorlage Möglichkeiten der planerischen Steuerung aufgezeigt habe, wenngleich diese schwierig wären. Im Zuge der Beantragung von Windenergieanlagen habe man in Billerbeck ein solch schwieriges Verfahren bereits durchgeführt. Weiter fragt er nach, ob der Hähnchenmaststall durch das Aufstellen einer Außenbereichssatzung verhindert werden könne.

 

Frau Besecke merkt an, dass für eine Außenbereichssatzung wesentliche Voraussetzungen fehlten, so sei die im Zusammenhang liegende Bebauung nicht ausreichend vorhanden und der geplante Stall sei zu weit entfernt. Wolle man in eine Planung einsteigen, müsse die Planung gegenteilige Aussagen machen. Sollen an einem Standort Flächen für Hähnchenmastställe ausgewiesen werden, dann müsse das gesamte Stadtgebiet untersucht werden. Das sei ein noch schwierigeres Unterfangen als bei Windkraftanlagen, weil diese viel weiter in den Raum wirkten. Außerdem müsse davon ausgegangen werden, dass ein nicht begünstigter Betrieb klagen würde, weil wesentlich in seine Betriebsplanung eingegriffen würde. Eine solche Planung müsste von einem Planungsbüro erstellt werden. Ihr sei nur eine Gemeinde bekannt, die eine solche Planung erstellt habe und gegen die eine Vielzahl von Klagen vorlägen. Der Plan werde voraussichtlich kippen. Eine rechtssichere Planung erscheine ihr unmöglich.

 

Frau Mönning führt an, dass man nicht nur den Landwirten gegenüber verpflichtet sei, sondern auch allen Bürgern der Stadt. Billerbeck lebe auch vom Tourismus. Sie wolle keine Konfrontation, aber man müsse auch für die Bürger sprechen, die vom Tourismus lebten.

 

Schließlich lässt Herr Dübbelde über den Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses abstimmen.


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen

 

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.