Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit dem Plankonzept wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 


Frau Besecke erläutert das Plankonzept und führt ergänzend zur Sitzungsvorlage aus, dass nach Aussage des Straßenbaulastträgers eine Linksabbiegespur zunächst nicht erforderlich sei. Es werde davon ausgegangen, dass der Hauptverkehrsstrom in Richtung Innenstadt führe. Außerdem sei eine Umgehungsstraße geplant, dann wäre die Linksabbiegespur ad absurdum geführt.

 

Des Weiteren sei mit den Grundstückseigentümern gesprochen worden, deren Grundstücke überplant würden. Einerseits geht sie auf eine mögliche Hinterbebauung hinter dem vorhandenen Wohnhaus ein. Auch bezüglich des Eckgrundstückes an der Massonneaustraße seien Gespräche geführt worden. Hier sei insbesondere der Lärmschutz zu überlegen. Problematisch wäre die Erschließung der drei Grundstücke neben dem vorhandenen Haus an der Osterwicker Straße. Ein weiteres Problem seien außerdem notwendige Lärmschutzmaßnahmen, die dazu führten, dass ein Großteil der Flächen nicht mehr zur Verfügung stünde. Deshalb sei der Bereich nicht überplant worden. Evtl. wäre es sinnvoll den Bereich zur Abrundung als öffentliche Grünfläche oder Regenrückhaltung in den Plan zu integrieren. Seitens des Eigentümers bestehe aber kein grundsätzliches Interesse hierfür Flächen zu veräußern.

 

Die Art der Erschließung des Plangebietes ermögliche es, das Gebiet in Teilbereichen zu erschließen. Falls nicht so viele Bauinteressenten vorhanden seien, könnte zuerst der nördliche Teil und später der andere Teil erschlossen werden. Des Weiteren seien Fußwege vorgesehen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Meyring gibt Frau Besecke die durchschnittliche Grundstücksgröße mit 550 qm an, die Grundstücksaufteilungen seien aber noch nicht endgültig.

Wenn die Grundstücke nicht so groß seien, so Herr Dr. Meyring, dann halte er den Fußweg in der Achse Wäldchen/Friedhof nicht für so glücklich. Fußwege zwischen den Grundstücken störten die Privatsphäre und verleiteten dazu, Müll weg zu werfen, da sie schwer einsehbar seien.

 

Frau Besecke hält den Weg für wichtig, weil er auch die Querverbindung zum Feldweg/Wäldchen und zwischen den Spielplätzen schaffe. Sie habe die Erfahrung gemacht, dass Bauherren Grundstücke, die an Fußwege grenzen mit Absicht wählten, weil sie dann weniger direkte Nachbarn haben. Außerdem erhöhten Fußwege die Qualität eines Wohngebietes und böten Spielmöglichkeiten für Kinder.

 

Herr Dr. Meyring gibt zu bedenken, dass hier Bauland vergeben werde um drei Grundstücke zu umgehen. Hierzu sollten die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung abgewartet werden.

 

Unter Verweis auf den Perspektiventwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt Herr Schlieker seine Enttäuschung über das Plankonzept zum Ausdruck. Er habe gehofft, dass etwas Besonderes vorgelegt werde, weil es aufgrund des demografischen Wandels immer schwieriger werde, Grundstücke zu veräußern. Er würde es begrüßen, wenn der quer durch das Plangebiet verlaufende grüne Weg erhalten würde, weil dieser von vielen Spaziergängern genutzt werde. Außerdem würde die Ausweisung eines zentralen Punktes mit Aufenthaltsmöglichkeiten und ggf. Spielgeräten das Baugebiet aufwerten. Hinsichtlich der Spielmöglichkeiten werde auf den Spielplatz an der Kettelerstraße verwiesen. Bei 78 neuen Grundstücken reiche dieser Spielplatz nicht aus, zumal dieser auch von Kindern aus dem Baugebiet Sandbrink und den angrenzenden Straßen genutzt werde.

Die alleinige Erschließung des Gebietes über die L 577 halte er für eine Zumutung für die Bürger, die im Bereich der Einmündung wohnen werden. Hier müsse die Verwaltung mit Kreativität und Phantasie nach einer zweiten Erschließung suchen.

Des Weiteren seien in dem Plankonzept kaum Parkmöglichkeiten vorgesehen, dieser Punkt müsse noch verfolgt werden. Auch sei ihm nicht klar, wo die Retentionsflächen angelegt werden sollen. Alles in allem halte er das Plankonzept für überarbeitungswürdig.

 

Auf Nachfrage von Herrn Becks teilt Herr Mollenhauer mit, dass ca. 40 Interessenten in der Vormerkungsliste stünden.

 

Herr Wieling hält es für wünschenswert, wenn von der Verwaltung zwei verschiedene Plankonzepte vorgelegt würden. Dann stünde nicht nur in diesem Ausschuss eine Alternative zur Auswahl, sondern auch in der  Bürgerbeteiligung.

Die negative Kritik des Herrn Schlieker, dass es immer weniger Interessenten für Baugrundstücke in Billerbeck geben werde, könne er nicht teilen. Es gebe in Nachbargemeinden kaum Baugebiete die so gut angenommen werden, wie in Billerbeck. Über die Erschließung neuer Baugebiete habe man hier lange diskutiert. Auch die Wohngebiete Oberlau I, II und III seien ähnlich groß und würden auch nur über eine Zuwegung erschlossen. Jede zusätzliche Ein- und Ausfahrt eines Baugebietes belaste weitere Anlieger. Diejenigen, die sich Grundstücke im Einfahrtsbereich kauften, kauften diese bewusst, weil sie keine langen Wege innerhalb des Baugebietes zurücklegen wollten.

Über einen Spielplatz und die Ausweisung einer Gemeinschaftsfläche könne man diskutieren. Vielleicht könnte die Verwaltung hierzu noch Alternativen darstellen und hierbei auch die vorgebrachten Anregungen berücksichtigen.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass das Wäldchen als natürlicher Abenteuerspielplatz genutzt werden könne, hier läge zudem noch eine mögliche Spielfläche, außerdem stünde die Erweiterungsfläche für den Friedhof zur Verfügung. Hinzu kämen noch die Fußwege, deren Bereiche Aufenthaltsqualität hätten.

 

Frau Mönning spricht sich dafür aus, den von Herrn Schlieker angesprochenen multifunktionalen Platz bei einer evtl. alternativen Planung zu berücksichtigen.

Frau Besecke hält dem entgegen, dass ein solcher bereits vorgesehen sei. Parkplätze und Grünflächen in der Mitte seien als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen. Wie diese gestaltet werde, könne mit den Bürgern abgestimmt werden.

 

Herr Wieling bezeichnet die Planung als bieder, weil sie nicht anders sei als andere auch und keine neuen Ideen beinhalte. Wenn verwaltungsseitig darauf hingewiesen werde, dass die Planung in der Bürgerbeteiligung diskutiert werden könne, dann sei das nur ein Spruch, denn in der Bürgerbeteiligung befasse sich erfahrungsgemäß niemand mehr inhaltlich mit der Planung.

 

Herr Schlieker merkt positiv die Südausrichtung der Dächer an. Diesbezüglich seien die Anregungen aus dem Perspektivpapier berücksichtigt worden.

Der jetzige Feldweg, der quer durch das Baugebiet führe, sei nach seiner Meinung aber absolut erhaltenswert. Er könne z. B. einen zentralen Platz perfekt anbinden.

 

Frau Besecke entgegnet, dass der Weg nicht so perfekt sei, weil er schnurgerade sei und weil keine Bepflanzung mehr vorhanden sei. Es sei überlegt worden, einen Weg durch das Baugebiet entlang der Böschung zu führen. Als Verbindungsglied zu den vorhandenen Häusern sei ein Platz zum Brockmannweg angelegt.

 

Auch wenn Wege nicht mehr attraktiv seien, so Frau Mönning, gäben sie aber der Landschaft und dem Ort Strukturen. Solche bestehenden Strukturen müssten erhalten und vielleicht sogar intensiviert werden, damit die Identität bleibe.

 

Herr Mollenhauer verweist auf den Fußweg im Baugebiet Oberlau II, der bewusst erhalten worden sei, weil er in Richtung Bockelsdorf weiterführe. Der Weg im Baugebiet Gantweger Bach laufe aber tot. Er glaube nicht, dass die Erhaltung dieses Weges sinnvoll sei, zumal es andere Wegeverbindungen gebe.


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen