Beschluss:

Sofern die Ausgleichsmaßnahmen zur Einbindung des Bauvorhabens in die Landschaft geeignet sind, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Frau Besecke teilt mit, dass der Antragsteller mitgeteilt habe, dass es sich nicht um einen gewerblichen, sondern um einen landwirtschaftlichen Betrieb handele. Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen fänden noch Gespräche statt.

 

Herr Wieling stellt fest, dass diese Anlage direkt am Hof errichtet werden soll und deshalb die Voraussetzungen anders als in Aulendorf seien.


Stimmabgabe: einstimmig