Beschlussvorschlag :

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt sich Herr Kösters befangen. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Besecke teilt mit, dass bei der Niederschrift ein Fehler beim Beschlussvorschlag vorliegt. Es ist nicht der Beschlussvorschlag für den Rat, sondern der Beschluss wird im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss entschieden.

 

Von Bürgern ist Frau Besecke gefragt worden, ob es Entschädigungszahlungen für die Anlieger von Windkraftanlagen, die am meisten belastet sind, gebe. Dazu sagt sie, dass es von der SL Windenergie GmbH Gladbeck einen Stiftungsrat gebe, die ca. ein – 1,5% von dem Erlös aus den Windkraftanlagen an gemeinnützige Vereine zahle. Dies seinen freiwillige Vereinbarungen. Der Betreiber dieser Anlage hätte ein anderes Konzept.

 

Herr Wieland erkundigt sich nach der Emissionsüberprüfung.

 

Dafür ist der Kreis Coesfeld zuständig, weiß Frau Besecke. Theoretisch würde auch eine Windkraftanlage abgeschaltet werden, wenn die Werte nicht eingehalten werden.

 

Herr Walbaum bemerkt, dass es gut sei, eine Konzentrationszone ausgewiesen zu haben.

 

Herr Schlieker merkt an, dass bereits 17 Windkraftanlagen in diesem Raum aufgestellt seien.

 

Herr Brockamp erkundigt sich nach den Zufahrtswegen bei einem evtl. Austausch eines Flügels.

 

In diesem Fall müsse dann voraussichtlich wieder eine provisorische Straße für den Schwerlastverkehr errichtet werden, die danach wieder zurückgebaut wird, erwidert Frau Besecke.

 

Weiterhin möchte Herr Brockamp wissen, ob Informationen über die dort brütenden Rohrweihe vorliegen.

 

Der Kreis Coesfeld würde die Sachlage prüfen, auch der Kreis Steinfurt sei involviert.


Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU-Fraktion

6

1

 

SPD-Fraktion

 

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

1

1

Sonstige

 

 

 

Bürgermeisterin