Sitzung: 03.09.2020 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1608/2020
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Den Anregungen der IHK Nord Westfalen und der Handwerkskammer wird
teilweise gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. Den Anregungen der Gemeinde Nottuln und der LWL Archäologie für Westfalen
wird gefolgt.
3. Die Hinweise der Deutsche Bahn AG, der Deutsche Telekom Technik GmbH und
des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.
4. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB so-wie
der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten
Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Tier-
und Gartenfachmarkt Darfelder Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als
Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den
Anhängen.
5. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der
vorhabenbezogene Bebauungsplan „Tier- und Gartenfachmarkt Darfelder
Straße“ beschlossen worden ist.
Der Ausschuss fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig