Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Den Anregungen der IHK Nord Westfalen und der Handwerkskammer wird

      teilweise gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.    Den Anregungen der Gemeinde Nottuln und der LWL Archäologie für Westfalen

      wird gefolgt.

3.    Die Hinweise der Deutsche Bahn AG, der Deutsche Telekom Technik GmbH und

      des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.

4.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB so-wie

      der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten

      Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Tier-

      und Gartenfachmarkt Darfelder Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als

      Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den

      Anhängen.

5.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der

      vorhabenbezogene Bebauungsplan „Tier- und Gartenfachmarkt Darfelder

      Straße“ beschlossen worden ist.

 


Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig