Beschlussvorschlag für den Rat:

Für das in der Anlage dargestellte Plangebiet wird ein Plankonzept für den Bebauungsplan „Bahnhofstraße/Richtengraben“ erstellt.

Zu dem Bau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 13, Flurstück 49, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB gegeben.


Frau Besecke erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass das vordere Gebäude nach § 34 genehmigungsfähig wäre, für das hintere aber zunächst ein Planverfahren durchgeführt werden müsste. Der Antragsteller habe angefragt, ob er das Bauvorhaben auf dem Flurstück 49 schon vorab errichten könne, weil ein Planverfahren lange dauere.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wieling bestätigt Frau Besecke, dass für den angrenzenden Bereich ein Bebauungsplankonzept erstellt werden solle.

 

Herr Wieling merkt an, dass eine Aussage über die Widmung des Weges getroffen werden müsse, ggf. müsse hierüber mit dem Antragsteller diskutiert werden.


Stimmabgabe: einstimmig