Sitzung: 10.09.2020 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1608/2020
Beschluss:
1. Den Anregungen der IHK Nord Westfalen und der Handwerkskammer
wird teilweise gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. Den Anregungen der Gemeinde Nottuln und der LWL Archäologie für
Westfalen wird gefolgt.
3. Die Hinweise der Deutsche Bahn AG, der Deutsche Telekom Technik
GmbH und des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.
4. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB
sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und
privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan “Tier- und Gartenfachmarkt Darfelder Straße“ mit den
örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeich-
nung sowie der Begründung mit den Anhängen.
5. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der
vorhabenbezogene Bebauungsplan „Tier- und Gartenfachmarkt Darfelder
Straße“ beschlossen worden ist.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig