Beschluss:

1.                   Den Anregungen der IHK Nord Westfalen und der Handwerkskammer

      wird teilweise gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.                   Den Anregungen der Gemeinde Nottuln und der LWL Archäologie für

      Westfalen wird gefolgt.

3.                   Die Hinweise der Deutsche Bahn AG, der Deutsche Telekom Technik

      GmbH und des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.

4.                   Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB

      sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und

      privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB den Vorhabenbezogenen

      Bebauungsplan “Tier- und Gartenfachmarkt Darfelder Straße“ mit den

      örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeich-

      nung sowie der Begründung mit den Anhängen.

5.                   Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der

      vorhabenbezogene Bebauungsplan „Tier- und Gartenfachmarkt Darfelder

      Straße“ beschlossen worden ist.

 


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig