Herr Heuermann schildert, dass die Anlieger der Beerlager Straße am 18. Juli 2007 von der Verwaltung schriftlich darüber informiert wurden, dass im Zuge der Baumaßnahme Beerlager Straße auch Maßnahmen im Bereich der Hausanschlussleitungen erforderlich werden könnten. In diesem Informationsschreiben des Bauamtes sei von Kosten keine Rede gewesen. Vielmehr sei darauf hingewiesen worden, dass Herr Hein sich zurzeit im Urlaub befinde und ab dem 30. Juli 2007 für Fragen zur Verfügung stünde. Am 31. Juli 2007 seien dann die Anlieger von Herrn Hein schriftlich über den Beginn der Baumaßnahme am 8. August 2007 und die Kosten informiert worden. Aus seiner Sicht sei dieses Vorgehen wenig bürgerfreundlich. Die Bürger hätten eher über die für sie anfallenden Kosten informiert werden müssen, zumal seit über einem Jahr bekannt sei, dass dort ein Radweg gebaut und in dem Zusammenhang auch die Hausanschlüsse überprüft und ggf. saniert würden. Herr Heuermann fragt nach, warum die Bürger nicht eher informiert wurden.

Herr Hein führt an, dass er selbst sehr kurzfristig über die Sanierung des Gehweges informiert worden sei. Nach dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse habe er die Bürger informiert.

 

Herr Fehmer hält dem entgegen, dass seit einem Jahr bekannt sei, dass der Radweg gebaut werde.

 

Einige Ausschussmitglieder halten dem entgegen, dass Herrn Hein als stellvertretender Fachbereichsleiter Planen und Bauen über den seit einem Jahr anstehenden Ausbau des Radweges hätte informiert sein müssen.

 

Frau Dirks räumt ein, dass es Kommunikationsprobleme zwischen dem Hoch- und Tiefbauer gegeben habe. Zwischenzeitlich seien Gespräche mit den betroffenen Bürgern geführt und Irritationen ausgeräumt worden. Den Bürgern sei wegen der finanziellen Belastung ein Entgegenkommen zugesagt worden.

 

 

Herr Fehmer erkundigt sich, ob auch untersucht worden sei, inwieweit die Schäden an den Leitungen durch die inzwischen entfernten Platanen verursacht wurden.

Das wird von Herrn Hein bejaht. In einem Fall sei der Schaden ganz ohne Zweifel durch die Platanen hervorgerufen worden, in einem anderen Fall seien nicht die Platanen verantwortlich. Es habe sich herausgestellt, dass schon bei der Verlegung der Leitung die entsprechende Sorgfalt gefehlt habe.

 

Zu der Feststellung von Herrn Fehmer, dass die Schäden dann aber nicht den Eigentümern zur Last gelegt werden dürften, bestätigt Frau Dirks, dass dies bei der Veranlagung berücksichtigt werde.