Beschluss:

1. Für die neue Wahlzeit des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:

                - Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

                - Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (StuB)

                - Betriebsausschuss (BA)

                - Umweltausschuss (UA)

                - Schul- und Sportausschuss (SchulA)

                - Ausschuss für Generationen und Kultur (GuK)

                - Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

                - Wahlprüfungsausschuss (WahlpA)

                - Bezirksausschuss (Bez)

                - Wahlausschuss (WahlA)

 

2. Für die vorstehend aufgeführten Ausschüsse wird die Anzahl der

    stimmberechtigten Mitglieder wie folgt festgelegt:

    - HFA – 11 stimmberechtigte Mitglieder inkl. Bürgermeisterin,

    - StuB, RPA, WahlpA und WahlA, BA, UA, SchulA und GuK

      11 stimmberechtigte Mitglieder,

    - Bez – 12 stimmberechtigte Mitglieder.

 

3. Dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, dem Betriebsausschuss, dem Umweltausschuss, dem Schul- und Sportausschuss sowie dem Ausschuss für Generationen und Kultur können jeweils bis max. 5 sachkundige Bürger gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW (mit Stimmrecht) angehören.

 


Der  Rat fasst folgenden


7.