Sitzung: 03.11.2020 Rat der Stadt
Vorlage: FBZD/0513/2020
Beschluss:
1. Für die neue
Wahlzeit des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:
- Haupt- und Finanzausschuss
(HFA)
- Stadtentwicklungs- und
Bauausschuss (StuB)
- Betriebsausschuss (BA)
- Umweltausschuss (UA)
- Schul- und Sportausschuss
(SchulA)
- Ausschuss für Generationen und
Kultur (GuK)
- Rechnungsprüfungsausschuss
(RPA)
- Wahlprüfungsausschuss (WahlpA)
- Bezirksausschuss (Bez)
- Wahlausschuss (WahlA)
2. Für die
vorstehend aufgeführten Ausschüsse wird die Anzahl der
stimmberechtigten Mitglieder wie folgt
festgelegt:
- HFA – 11 stimmberechtigte Mitglieder
inkl. Bürgermeisterin,
- StuB, RPA, WahlpA und WahlA, BA, UA,
SchulA und GuK
11 stimmberechtigte Mitglieder,
- Bez – 12 stimmberechtigte Mitglieder.
3. Dem
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, dem Betriebsausschuss, dem
Umweltausschuss, dem Schul- und Sportausschuss sowie dem Ausschuss für
Generationen und Kultur können jeweils bis max. 5 sachkundige Bürger gemäß § 58
Abs. 3 GO NRW (mit Stimmrecht) angehören.
Der Rat fasst folgenden
7.