Sitzung: 03.11.2020 Rat der Stadt
Vorlage: FBZD/0517/2020
Beschluss:
Die Verteilung bzw.
Zuteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 Abs. 5 GO NRW geregelt. Dort heißt
es:
Die Fraktionen
benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der
Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig