Beschluss:

Die Verteilung bzw. Zuteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 Abs. 5 GO NRW geregelt. Dort heißt es:

 

Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.

 


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig