Beschluss:

Als Vertreter für die Mitgliederversammlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) werden die in dem beigefügten Verzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Mitglieder bestellt.

 


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig