Herr Messing erläutert, dass vor dem Erlass einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung ein Abstimmungsgespräch mit der Verdi geführt werde.

 

In diesem Gespräch soll der räumliche Geltungsbereich und die notwendige Begründung der bisherigen vier verkaufsoffenen Sonntag abgeklärt werden.

 

Da der Weihnachtsmarkt in diesem Jahr aufgrund der Coronaauflagen nicht durchgeführt wird, ist auch ausreichend Zeit bis zum April 2021, um eine neue Verordnung zu beschließen.

 

Ob die durch die Coroanaverordnung NRW zur Entzerrung des Weihnachtseinkaufsgeschehen die möglichen zusätzlichen fünf verkaufsoffenen Sonntage genutzt werden können, muss abgewartet werden, da Verdi auch hiergegen juristische Schritte angekündigt hat. Sollte eine Öffnung möglich sein, wird sich die Stadt Billerbeck mit dem Billerbecker Einzelhandel absprechen, ob abgestimmte Termine gewählt werden oder jeder individuell öffnet.