Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Finanzzwischenbericht wird zur Kenntnis genommen und, soweit noch nicht geschehen, die Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 GO NW alter Fassung erteilt.


Herr Melzner erläutert die wesentlichen Daten des Finanzzwischenberichtes und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder hierzu.

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig