Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Stadt Billerbeck führt das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 1. Januar 2009 ein.


Herr Wieling merkt an, dass im Vorfeld schon einmal darauf hingewiesen wurde, dass eine Verschiebung der Einführung Vorteile bringe. Die Erläuterungen hierzu seien nachvollziehbar. Aufgrund der Ausführungen im letzten Absatz der heutigen Sitzungsvorlage entstünde allerdings der Eindruck als ob die Verwaltung die Einführung zum 1. Januar 2008 personell nicht schaffe.

 

Herr Melzner entgegnet, dass doch die Gründe ehrlich genannt worden seien. Die Einführung des NKF werde mit eigenem Personal vorbereitet. Zudem habe man einige große Maßnahmen vor der Brust gehabt, die zu Verschiebungen geführt hätten.

Frau Dirks ergänzt, dass Auslöser für ein Verschieben des Einführungszeitpunktes die positive Entwicklung der Steuereinnahmen sei, die unmittelbaren Einfluss auf die Ausgleichsrücklage habe.

 

Herr Fehmer hält die Gründe für ein Aufschieben prinzipiell für nachvollziehbar. Andererseits habe es aber auch gute Gründe für eine Einführung zum 1. Januar 2008 gegeben. Er fragt nach, ob durch die Einführung zum 1. Januar 2009 ein Problem entstehen könne, weil 1 Jahr Vorlaufzeit fehle.

 

Frau Dirks erläutert, dass es eine Probephase nicht gebe. Wenn die Verschiebung des Einführungszeitpunktes heute beschlossen werde, dann werde so wie bisher weiter gearbeitet. Lediglich die Schulung im Bereich Buchhaltung werde verschoben, weil sie erst kurz vor der Einführung Sinn mache. Alles andere verlaufe wie im Zeitplan dargelegt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schlieker geht Herr Melzner auf die Ausgleichsrücklage ein.

Herr Schlieker gibt zu bedenken, dass man sich mit der Ausgleichsrücklage nicht „schön rechnen“ dürfe. Er sehe die Gefahr, dass die Verwaltung und evtl. auch die politischen Gremien Geld ausgeben, wo keines ist.

Herr Melzner erläutert, dass die Ausgleichsrücklage Teil des Eigenkapitals ist und als feste Größe bestehen bleibe. Der Ausgleichsrücklage könne man angreifen und wieder auffüllen, aber immer nur bis zu der in der Eröffnungsbilanz eingestellten Größe.

Frau Dirks ergänzt, dass sicherlich bevor Steuern erhöht werden, die Ausgleichsrücklage angegriffen werde. Je höher die Ausgleichsrücklage sei, desto größer sei auch der Spielraum.

 

Nachdem Herr Melzner weitere Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet, fasst der HFA folgenden


Stimmabgabe: einstimmig