Frau Dirks teilt mit, dass dem Antrag der Fa. Suwelack auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser am Betriebsstandort Billerbeck entsprochen worden sei. Die Genehmigung der Bezirksregierung sei widerruflich und befristet bis zum 31.12.2037. Die Erhöhung der Entnahmemenge sei gestaffelt und müsse immer wieder beantragt werden. Gleichzeitig müsse nachgewiesen werden, dass diese Entnahmemenge sich nicht nachteilig auf den Grundwasserspiegel in der Stadt Billerbeck auswirke.

 

Herr Fehmer fragt nach, wer zur Beweisführung verpflichtet sei. Einige Anlieger befürchteten, dass ihr eigenes Bohrloch trocken fallen könnte.

 

Herr Nowak schlägt vor, die Angelegenheit in einer Umwelt- und Denkmalausschusssitzung auf die Tagesordnung zu setzen.

Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.